02.02.2016
Eine kranke Person darf das Fasten brechen, wenn das Fasten für sie gesundheitlich unerträglich ist. Leichte Gesundheitsbeschwerden wie etwa leichte Kopfschmerzen etc… dürfen aber nicht als Grund fürs Fastenbrechen herangezogen werden. Wenn das Fasten die Genesung von einer Krankheit verhindert, verzögert oder gar schädlich für die Person ist, so muss sie das Fasten brechen. Sie muss die verfehlten Tage nachholen, sobald sie gesund ist.
وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ
Allah sagt: „ (…) wer aber krank oder auf Reisen ist, soll ebenso viele andere Tage fasten”. (2:185)

Ramadan Mubârak – Mittwoch ist der erste Fastentag
Ramadan 2026 – Wann beginnt der Fastenmonat?
Einladung zur Generalversammlung 2026 in Zürich
Moscheen als Aktiengesellschaften!
Khulʿ und Faskh – Zwei Wege der Eheauflösung im Islam