26.12.2018
Frage: Darf ich als Frau den Intimbereich einer anderen sehen, um ihn zu enthaaren?
Antwort: Der Intimbereich von Männern und Frauen wird im Islam vor fremden Blicken geschützt. Die sogenannte “‘Awra” darf nur in äussersten, meist medizinischen Notfällen vor Fremden entblösst werden. Der Gesandte (saws) hinterliess dazu klare Worte: “Kein Mann sollte die ‘Awra eines anderen Mannes betrachten und keine Frau sollte die ‘Awra einer anderen Frau ansehen.” (Sahih, Muslim 288)
Vor diesem Hintergrund erscheint es klar, dass die Enthaarung des Intimbereichs nicht von anderen Frauen getätigt werden kann. Der Bereich zwischen Bauchnabel und Knien gehört zur ‘Awra der Frau und muss vor anderen Frauen verborgen bleiben (Mehrheitsmeinung). Allerdings sollte der Oberkörper mit der Brustregion in der Regel ebenso bedeckt bleiben. Dagegen spricht nichts, wenn die Beine unterhalb der Knie von anderen Frauen enthaart werden.
Wa Allahu a’alam
Selam aleikoum wa rahmatUllah
MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research

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