icon menu icon close

FAQ

Ist Microblading der Augenbrauen islamrechtlich erlaubt?

ico of arrow
ico of date

24.06.2025

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (0 Stimmen)

Microblading ist eine kosmetische Technik, bei der mittels feiner Klingen Farbpigmente in die oberen Hautschichten der Augenbrauen eingebracht werden, um sie dichter, gleichmäßiger oder symmetrischer erscheinen zu lassen. Es handelt sich um eine Form des sogenannten wašm ḥafīf (leichte Tätowierung), da die Farbe nicht in die tiefe Dermis, sondern nur oberflächlich eingebracht wird und in der Regel nach ein bis drei Jahren verblasst. Die islamrechtliche Bewertung hängt davon ab, ob man es dem klassischen wašm (Tätowieren) oder dem taḥsīn (Verschönern durch erlaubtes Schminken) zurechnet.

Der Prophet ﷺ sagte: „Allah hat die Tätowiererinnen und die tätowierten Frauen verflucht“ (Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Nr. 5931; Muslim, Nr. 2125). Dieser Hadith bildet die Grundlage für das Verbot permanenter Tätowierungen. Die klassische Definition von wašm beinhaltet das Einbringen von Farbe unter die Haut, sodass sie dauerhaft bleibt – meist verbunden mit Symbolen oder rituellen Mustern heidnischer Herkunft.

Bei Microblading scheiden sich die Gelehrtenmeinungen

Einige, darunter die saudische Fatwa-Plattform IslamQA, halten Microblading für verboten. Ihr Argument lautet: Auch wenn es verblasst, handelt es sich um das Einbringen von Farbpigmenten unter die Hautoberfläche – und der Hadith unterscheide nicht zwischen dauerhaft und temporär. Zudem könne bei manchen Methoden das klassische Verbot des namṣ (Entfernung von Brauenhaaren) hinzukommen, wenn vorher die natürlichen Härchen entfernt werden (vgl. IslamQA, Fatwa Nr. 289930).

Andere Gelehrte, etwa der ägyptische Fatwa-Rat Dār al-Iftāʾ, vertreten eine mildere Auffassung. Sie betrachten Microblading nicht als klassisches Tattoo, da die Farbpigmente lediglich oberflächlich eingebracht werden und wieder verschwinden. Aḥmad Wisām, Fatwa-Sekretär von Dār al-Iftāʾ, erklärte 2022: „Microblading ist keine Tätowierung im klassischen Sinne. Die Farbe wird nicht dauerhaft eingebracht, sondern ähnlich wie Henna in die oberen Hautschichten gesetzt. Es ist eine moderne Methode des Schmückens.“ Die Gelehrten dieser Richtung verweisen darauf, dass früher Henna zum Zeichnen von Mustern auf die Haut verwendet wurde – Microblading sei funktional ähnlich. Auch sei die Intention entscheidend: Geht es um die Korrektur von Lücken oder das Wiederherstellen eines normalen Aussehens, so fehle der Aspekt der „Veränderung der Schöpfung“ im Sinne von Verunstaltung.

Nach dieser Auffassung ist Microblading eher mit länger haltbarem Make-up oder mit Haarfärben vergleichbar – was grundsätzlich erlaubt ist, sofern keine weiteren Verbote tangiert werden. Wird hingegen die Braue vollständig entfernt, um dann künstlich „gezeichnet“ zu werden, fällt dies zusätzlich unter das Verbot des namṣ (Zupfen), das ebenfalls im Hadith als verfluchte Handlung bezeichnet wird. In der Praxis gibt es jedoch Microblading-Methoden, bei denen die natürlichen Härchen nicht entfernt werden, sondern Lücken lediglich ergänzt werden. In solchen Fällen entfällt das Verbot des namṣ.

Aus medizinischer Sicht birgt Microblading Risiken wie Infektionen, allergische Reaktionen und Narbenbildung, insbesondere bei unsachgemäßer Durchführung. Daher sollte es ausschließlich von qualifizierten Fachkräften mit sterilisierten Geräten durchgeführt werden. Zudem ist auf die Unbedenklichkeit der Farbpigmente zu achten – einige enthalten tierische Bestandteile wie Gelatine oder Emulgatoren, die aus unreinen Quellen stammen können. Halāl-zertifizierte Produkte (z. B. in Malaysia oder Indonesien) sind vorzuziehen.

Ein weiterer Aspekt ist die Intention: Wird Microblading eingesetzt, um sich dem Ehemann zu verschönern oder eine krankheitsbedingte Entstellung zu korrigieren, kann es als zulässige Behandlung (ʿilāǧ) gelten. Wird es hingegen zur Täuschung verwendet – etwa um Jugendlichkeit vorzutäuschen oder bei Heiratsabsicht das Aussehen zu manipulieren – ist dies islamrechtlich verwerflich. Der Prophet ﷺ sagte: „Lass das, was dich zweifeln lässt, und entscheide dich für das, was keinen Zweifel in dir auslöst.“ (al-Tirmiḏī, Nr. 2518)

Fazit:

Microblading bewegt sich in einem Graubereich zwischen erlaubtem Verschönern und verbotener Veränderung. Wer auf Nummer sicher gehen will, verzichtet darauf. Wenn aber medizinische oder psychische Gründe vorliegen (etwa vollständiger Haarverlust durch Krankheit oder Trauma), kann es als erlaubte Korrektur gelten. Entscheidend sind die Tiefe des Eingriffs, die Absicht und die verwendeten Substanzen. Für rein modische Zwecke ohne Notwendigkeit bleibt es umstritten. In jedem Fall sollte die Anwendung maßvoll erfolgen und keine unnatürliche Form erzeugen. Der sicherere Weg besteht darin, auf klassische, abwaschbare Kosmetik zurückzugreifen – etwa Augenbrauenstifte oder Henna –, die unstrittig erlaubt sind.

Belege:
– Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Nr. 5931; Muslim, Nr. 2125 (Hadith über Tätowierungen)
– IslamQA, Fatwa Nr. 289930 (Verbot wegen Tattoo und namṣ)
– Dār al-Iftāʾ, Ägypten, Fatwa vom 07.12.2022 (youm7.com)
– Islamweb, Fatwa Nr. 431164 (Microblading ist erlaubt, wenn kein namṣ)
– Majmaʿ al-Fiqh al-Islāmī (OIC), Beschluss 173 (2007): Erlaubnis kosmetischer Eingriffe bei Leiden
– al-Qarāfī, al-Furūq, Bd. 2, S. 108
– al-Tirmiḏī, Nr. 2518 (Hadith über Gewissheit und Zweifel)


SCHLÜSSELWÖRTER


ÄHNLICHE ARTIKEL


AKTUELLSTE ARTIKEL

icon arrow relative

Kosmetische Eingriffe: Zwischen Körperpflege und Grenzen der Verstümmelung

icon arrow relative

Dhul Hijja, Arafat, Eid ul Adha – Alle Daten auf einen Blick

icon arrow relative

Welche Optionen hat eine Frau, wenn der Mann die Scheidung (Ṭalāq) verweigert?

icon arrow relative

Fatwâ: Ist Musik die Stimme Satans?

icon arrow relative

Nikah neu denken: So findest du Ruhe und Glück in deiner Ehe