02.02.2016
Es ist einer Person möglich, das Essen zu kosten ohne es runter zu schlucken, um die Würzung der Mahlzeit fürs Fastenbrechen festzustellen. Wenn dies jedoch nicht nötig ist, dann ist vorzüglicherweise davon abzulassen.
Ibn Abbas sagte: „Es ist nicht verwerflich zu kosten, was gekocht wird (ohne es zu schlucken).” (Bukhari)
Nasīʾ erklärt: Warum der islamische Kalender rein lunar ist
Tattoo und Islam – zwischen Körper, Glaube und Gewissen
Beschneidung im Islam – religiöse Pflicht oder Empfehlung?
Von Gruppenvergewaltigung zur „Sexorgie“ – Was am Fall „Anna“ wirklich crazy ist
Europas Demografiekrise und die Muslime