icon menu icon close

FAQ

Müssen altersschwache Personen und Personen mit chronischen Krankheiten, die zur Einnahme von Medikamenten verpflichtet sind, fasten?

ico of arrow
ico of date

02.02.2016

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (0 Stimmen)

Alte Personen, welche das Fasten nicht ertragen können, dürfen das Fasten brechen und müssen aber dafür eine Sühne (fidya) zahlen. Sie müssen für jeden verpassten Tag einen Armen ernähren. Dasselbe gilt für kranke Personen, die unter keinen Umständen fasten können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert und/oder zur Einnahme von Medikamenten verpflichtet sind und auf keine Genesung in absehbarer Zeit hoffen können.

وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ

Allah sagt: „und für jene, die es schwerlich bestehen würden, ist eine Ablösung: Speisung eines Armen.” (2:184)


SCHLÜSSELWÖRTER


ÄHNLICHE ARTIKEL


AKTUELLSTE ARTIKEL

icon arrow relative

Wenn das fremde Leben mit im Ehebett liegt

icon arrow relative

Das Kopftuchverbot ist verfassungswidrig!

icon arrow relative

Saudi-Arabien verschärft Visa-Regeln: Schweizer C-Ausweis reicht nicht mehr für das E-Visum

icon arrow relative

Zürcher Kopftuchverbot nimmt nächste Hürde – Jetzt handeln!

icon arrow relative

Komm mit uns auf Umrah, lass Veränderung in deinem Leben zu!