02.02.2016
Sobald man sich erinnert, muss umgehend davon abgelassen werden. Falls noch etwas im Munde ist, sollte es ohne Verzögerung ausgespuckt werden. Der Fastentag ist in diesem Falle dennoch gültig und die Person muss ihr Fasten fortsetzen ohne dass ein Tag nachzuholen wäre.
Der Gesandte (sas) sagte: „Wer auch immer vergisst, dass er fastet und etwas isst oder trinkt, der soll sein Fasten vollenden, denn es ist Allah, der ihm Essen und Trinken gab.” (Bukhari 1399, Muslim 1155)

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