icon menu icon close

FAQ

Was tun, wenn man aus Versehen oder aus Vergessen etwas isst oder trinkt?

ico of arrow
ico of date

02.02.2016

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (1 Stimmen)

Sobald man sich erinnert, muss umgehend davon abgelassen werden. Falls noch etwas im Munde ist, sollte es ohne Verzögerung ausgespuckt werden. Der Fastentag ist in diesem Falle dennoch gültig und die Person muss ihr Fasten fortsetzen ohne dass ein Tag nachzuholen wäre.

Der Gesandte (sas) sagte: „Wer auch immer vergisst, dass er fastet und etwas isst oder trinkt, der soll sein Fasten vollenden, denn es ist Allah, der ihm Essen und Trinken gab.” (Bukhari 1399, Muslim 1155)


SCHLÜSSELWÖRTER


ÄHNLICHE ARTIKEL


AKTUELLSTE ARTIKEL

icon arrow relative

Dhul Hijja, Arafat, Eid ul Adha 2026 – Alle Daten auf einen Blick

icon arrow relative

Kann eine Muslima einen Nichtmuslim heiraten?

icon arrow relative

Muslime im Spital: Patientenverfügung ist Amāna

icon arrow relative

Parteimitgliedschaft von Muslimen in der Schweiz

icon arrow relative

Keine Sichtung: Eid ul Fitr / Bayram fällt auf Freitag 20.3.2026