icon menu icon close
IZRS beteiligt sich an Beschwerde gegen Frankreich
ico of date

18.01.2021

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (5 Stimmen)

IZRS beteiligt sich an Beschwerde gegen Frankreich

Zusammen mit 35 weiteren Organisationen aus 13 Ländern reicht der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) am 18. Januar 2021 eine formelle Beschwerde gegen Frankreich wegen systematischer Islamophobie und Diskriminierung gegenüber Muslimen beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ein.

Kommuniqué 18012021 – 0175

Das gemeinsame Vorgehen dieser weltweiten Koalition, der unter anderem CAGE (UK), Islamic Council of Victoria (Australien), die Muslim Initiative for Social Cohesion (Frankreich), die Muslim Association of Britain (UK) und das Yaqeen Institute (USA) angehören, ist das erste dieser Art.

Die 28-seitige Beschwerde legt anhand detailliert aufgeführter und belegbarer Fakten dar, wie der französische Staat seit 1989 wiederholt mehrere essentielle, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UNO Pakt II garantierte Grundrechte und -freiheiten religiöser und politischer Natur verletzt:

  • Missbrauch politischer Gewaltakte, um Islamophobie in der Polizei und der Justiz zu verankern
  • Staatliche Richtlinien markieren religiöse Praktiken als Risiko und sind sehr ähnlich zu den
    fehlgeschlagene CVE-Modellen (Counter Violent Extremism) des US-Homeland Departments.
  • Die französische Regierung missbraucht die laïcité, um das Eindringen des Staates in die religiöse und politische Praxis der Muslime zu rechtfertigen.
  • Verletzung der Freiheiten von insbes. muslimischen Kindern im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention
  • Frankreich unter Macron verfolgt eine diskriminierende Agenda.

Vor allem die im Rahmen von Macrons „Kampf gegen den Separatismus“ ergriffenen Massnahmen, die auf die politische, theologische ideologische und finanzielle Kontrolle der muslimischen Gemeinschaft in Frankreich abzielen, stellen eine unzulässige Einschränkung der Grundfreiheiten von Muslimen dar und überschreiten die Grenzen dessen, was laut europäischem und internationalem Recht im Sinne des Verhältnismässigkeitsprinzips zum Erreichen der angeblich angestrebten Ziele angemessen wäre. Da das französische Rechtssystem keine in dieser Sache geeigneten Rechtsmittel vorsieht, um diesen Missstand zu beheben, wenden sich die Unterzeichner an den UN-Menschenrechtsrat und fordern ihn dazu auf, ein formales Beschwerdeverfahren gegen Frankreich einzuleiten, um sicherzustellen, dass dessen nationale Gesetzgebung und -implementierung zukünftig im Einklang mit den internationalen Bestimmungen über die grundlegenden Menschenrechte steht und es geeignete Massnahmen ergreift, um jede Form der Diskriminierung aufgrund der Religion zu bekämpfen.

[EOF]

Hier stellen wir die Beschwerdeschrift in Englisch zum Download zur Verfügung. 


SCHLÜSSELWÖRTER

Frankreich


ÄHNLICHE ARTIKEL


AKTUELLSTE ARTIKEL

icon of arrow relative

Fatwâ: Ist Musik die Stimme Satans?

icon of arrow relative

Nikah neu denken: So findest du Ruhe und Glück in deiner Ehe

icon of arrow relative

Fatwā: Dropshipping im Islam – ist das erlaubt?

icon of arrow relative

Lehrermangel in der Schweiz: Kopftuchverbot für Lehrerinnen ohne Zukunft!

icon of arrow relative

Fatwā: Was gilt als vollzogene Ehe – auch ohne Beischlaf?