Sonderkommuniqué Nr. 1 zur JK14
Sonderkommuniqué Nr. 1 zur JK14

Der Islamische Zentralrat ist überzeugt: Gelten für Muslime in der Schweiz die gleichen Rechte wie für alle anderen Bürger, so findet die Jahreskonferenz 2014 am nächsten Samstag im Forum Fribourg statt. Aktuell sind zwei dringliche Beschwerden hängig, eine davon beim Schweizerischen Bundesgericht.

Kommuniqué 24112014-0102

Für den kommenden Samstag, 29. November 2014 ist die Jahreskonferenz 2014 des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS) im Forum Fribourg geplant. Am 10. November 2014 versagte der Oberamtmann des Fribourger Saanebezirks Carl Alex Ridoré kurzfristig die Erteilung der Bewilligung (Patent K), nachdem das Dossier mehr als vier Monate auf seinem Schreibtisch gelegen war. Gegen diesen Willkürentscheid – der Oberamtmann versäumte es, eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nachzuweisen und stützte sich stattdessen auf eine vor allem in den Medien als besonders bedrohlich wahrgenommene allgemeinere Weltlage – erhob der Islamische Zentralrat am 12. November Beschwerde beim Kantonsgericht Fribourg mit der Bitte um superprovisorische Massnahmen.

Am 17. November entschied das Kantonsgericht, dass es zwar auf die Beschwerde eintrete, jedoch dem Oberamtmann noch einmal sieben grosszügige Tage Frist einräume, um bereits zum zweiten Mal seinen ablehnenden Entscheid vom 10. November begründen zu können.

Behördliche Willkür im Spiel 

Das Gericht folgte in der Begründung seines Entscheides in weiten Teilen der Willkür des Oberamtmannes: „Der Oberamtmann hat in seinem Entscheid in überzeugender Weise dargelegt, dass die Gefahr von Gewaltausbrüchen durch Gegendemonstranten besteht.“ Dabei hinterfragte es jedoch nicht, inwiefern diese genannten Bedrohungen nicht nur potentiell, sondern konkret seien. Auch liess es ausser Acht, dass allfällig gewalttätige Demonstranten zur Rechenschaft zu ziehen wären und nicht der Konferenzveranstalter a priori die Zeche für ein mögliches Fehlverhalten Dritter zu bezahlen hat, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass seit Bestehen des Islamischen Zentralrates keine einzige seiner zahlreichen Veranstaltungen je zu Gewalt oder sonstigen Verstössen gegen das Recht geführt hatte.

Entmutigt von der Willkür des behandelnden Fribourger Instruktionsrichters erhob der Islamische Zentralrat am 21. November eine dringliche Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht. Aktuell hängig sind also zwei Beschwerden: Einerseits das Hauptverfahren beim Fribourger Kantonsgericht und die Beschwerde gegen das Versagen superprovisorischer Massnahmen desselben beim Bundesgericht. Ein Entscheid wird jeden Moment erwartet.

Der Islamische Zentralrat wirft sowohl dem Oberamtmann in Fribourg wie auch dem zuständigen kantonalen Instruktionsrichter Verletzung des Willkürverbots Art. 9 BV vor. Weder der Oberamtmann noch der Instruktionsrichter haben bisher in glaubwürdiger und nachvollziehbarer Weise dargelegt, inwiefern eine islamische Konferenz, die in den vergangenen Jahren bereits dreimal ohne Zwischenfälle stattfand (2012 gar ebenfalls im Forum Fribourg) in einem geschlossenen und privaten Kongresszentrum tatsächlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden soll. Mit gleichem Argument müsste man praktisch jeden Fussballmatch sowie zahlreiche Parteiveranstaltungen unterbinden, weil es da bekanntlich tatsächlich immer wieder zu schwerwiegenden Ausschreitungen kommt. Vielmehr geht der Islamische Zentralrat davon aus, dass man in Fribourg diese haltlose Behauptung an den Haaren herbeizieht, weil sich in den vergangenen zwei Jahren die gesellschaftliche Islamophobie weiter verstärkt hat, was auch an der breiten Ablehnung des geplanten Schweizer Zentrums für Islam und Gesellschaft an der Universität Fribourg ablesbar ist.

Wird der 29. November zum Symbol für eine islamophobe Schweiz?

Im vorliegenden Fall geht es aber um nicht weniger als die Frage, ob die Grundrechte, namentlich das Recht auf freie Versammlung Art. 22 BV und das Recht auf freie- und ungehinderte Meinungsäusserung Art. 16 BV auch für Muslime und damit für ihre islamischen Veranstaltungen gelten. Eine negative Antwort wäre just am 29. November 2014 – fünf Jahre nach dem Minarett-Super-Gau – eine weitere deutliche Botschaft, diesmal nicht vom Stimmvolk, sondern von der Verwaltung und Rechtspflege, dass man in der Schweiz heute ein Problem mit dem Islam hat. Der 29. November droht zu einem Symbol für Ablehnung, Ungleichheit und Islamophobie zu werden.

Viele Muslime sind in der Folge verunsichert und wütend. So ruft etwa die Islamische Jugend Schweiz (VIJS) für den Fall, dass die Konferenz nicht stattfinden darf, auf Facebook zu einer Kundgebung in Fribourg auf. Der Islamische Zentralrat hofft nun auf einen fairen Ausgang der beiden hängigen Beschwerdeverfahren. Die Konferenz ist startklar. Die ersten ausländischen Referenten treffen ab Mittwoch in der Schweiz ein.

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