10.09.2010
Bern, 10.09.2010
(qi) Aziz Osmaoglu, Sekretär der MG Basel, musste heute am ersten Tag des ‘Eid al-Fitrs auf Verlangen der zuständigen Staatsanwaltschaft seine Aussagen aus dem Anfang April im SF1 ausgestrahlten Dokfilm «Hinter dem Schleier» vor einem Basler Strafgericht verantworten.
Die Anklage lautete auf Aufforderung zu Gewalt. Dies weil Osmanoglu im besagten Dokfilm das Schlagen «renitenter Ehefrauen» gerechtfertigt habe. Während Osmanoglu auf Anfrage der Journalistin eine theologische Exegese des betreffenden Qur’an-Verses unternahm, interpretierte dies die Staatsanwaltschaft bereits als Aufforderung zu Gewalt, obwohl Osmanoglu unterstrich, seine Frau in 12 Jahren Ehe nie geschlagen zu haben.
Etwas diffuser schien die Anschuldigung, Osmanoglu strebe die Einführung der Shari’a an. Obwohl er auch dies deutlich verneinte – er habe ihr lediglich ein theoretisches Supremat zugewiesen – leitete die Staatsanwaltschaft daraus eine für Osmanoglu gültige Verbindlichkeit zu all ihren Grundsätzen ab.
Der Gerichtspräsident Dominik Kiener (EVP) folgte der Staatsanwaltschaft nicht. Ein Aufforderungscharakter in Osmanoglus Aussagen sei nicht erkennbar, womit lediglich eine persönliche Meinung kundgetan wurde, die durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt sei. Osmanoglu wird damit von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Staats.
Der Basler Muslim-Sekretär nahm das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. Er habe niemals beabsichtigt zu Gewalt gegen Frauen aufzurufen. Vielmehr seien die infragestehenden Passagen im Dokfilm das Resultat eines willkürlichen Schnitts der SF-Produzentin Karin Bauer. Man habe über einiges gesprochen – doch Bauer habe sich nur für zugespitzte Passagen interessiert, die zudem dem Gesprächskontext massiv entfremdet worden seien.
Quelle: IZRS / Baz, Freispruch für Basler Muslim-Sekretär, 10.09.2010.

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