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Minarett-Verbot: Strassburg erklärt ersten von sechs Rekursen als formal zulässig.
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20.05.2010

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Minarett-Verbot: Strassburg erklärt ersten von sechs Rekursen als formal zulässig.

Bern/Strassburg, 20.05.2010

****Zitiert nach Tages-Anzeiger****

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat einen der sechs Rekurse, die nach der Abstimmung vom 29. November eingereicht wurden, als formal zulässig befunden.

Die Schweizer Regierung muss nun bis am 15. September ihre Einschätzungen vorlegen. Dieses erste grüne Licht des Strassburger Gerichtshofs sei eine bedeutende Etappe, sagte am Donnerstag Ridha Ajmi, der Genfer Anwalt der muslimischen Organisationen, welche Mitte Dezember an die Menschenrechtsinstanz gelangt waren, zur Nachrichtenagentur SDA.

Ängste haben nichts mit Muslimen in der Schweiz zu tun

Die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime in Neuenburg und die Genfer Vereinigung der Muslime sind über das Abstimmungsresultat vom 29. November betrübt. Die Befürworter der Initiative hätten bei der Bevölkerung Ängste geweckt, die nichts mit den Muslimen in der Schweiz zu tun hätten. Sie wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der Europäischen Menschrechtskonvention überprüfen lassen.

Insgesamt sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sechs Rekurse zum Minarett-Verbot eingegangen. Ausser von den vier muslimischen Organisationen stammen sie vom früheren Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, und vom Genfer Anwalt Yves-Michel Baechler. Der Mediendienst des Strassburger Gerichtshofs liess verlauten, es werde noch eine Weile dauern, bis alle Rekurse behandelt seien.

****Ende Zitat****

Quelle: Tages-Anzeiger, Grünes Licht für Rekurs gegen Minarett-Initiative, 20.05.2010.


SCHLÜSSELWÖRTER

Anti-Minarett Minarett-Verbot Strassburg

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