Spaniens Oberster Gerichtshof setzt Niqab-Verbot ein Ende
Spaniens Oberster Gerichtshof setzt Niqab-Verbot ein Ende

Der Oberste Gerichtshof hob ein von der spanischen Stadt Lleida erlassenes Niqab-Verbot auf, nachdem Muslime dagegen geklagt hatten. Eine Gemeinde dürfe nicht die Ausübung der Religionsfreiheit einschränken.

(ni) Im Oktober 2010 wurde in der katalonischen Stadt Lleida ein Verschleierungsverbot in die Gemeindeordnung aufgenommen. Mit der Begründung, dass eine Vollverschleierung die Identifizierung erschwere und die visuelle Kommunikation einschränke, wurde ein Gesetz erlassen, welches jegliche Verschleierung im öffentlichen Raum verbot. Wer dagegen verstösst kann mit bis zu 600 Euro Busse bestraft werden.

Die islamische Vereinigung «Watani» sah mit diesem Beschluss das Grundrecht auf freie Ausübung der Religion verletzt. Bis anhin seien weniger als zehn Einwohnerinnen vollverschleiert und für diese sei das Gesetz eine massive Einschränkung in ihrer religiösen Praxis. Sie legte beim Obersten Gerichtshof von Katalonien Beschwerde ein, welche jedoch abgewiesen wurde. Der Grundsatz der Gleichheit werde durch die Vollverschleierung verletzt und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung stehe über der freien Religionsausübung, lautete die Begründung. Das Urteil wurde in der Folge an den Obersten Gerichtshof von Spanien weitergezogen, welcher die Beurteilung der vorhergehenden Instanz nicht teilte und das Gesetz für nichtig erklärte.

Als Hauptargument führten die Richter an, dass Gemeinderäte nicht die Kompetenz hätten, ein Grundrecht wie die Religionsfreiheit einzuschränken. Das Urteil könne jedoch nicht als Entscheidung für die allgemeine Frage, ob in Spanien und seiner Verfassung ein generelles «Burka-Verbot» verankert werden soll, angesehen werden. Dies müsste durch das Parlament in einem staatlichen Gesetz festgehalten und dann neu beurteilt werden.

Die Stadt Lleiden argumentierte, dass das Gesetz als Massnahme diene, Frieden und Harmonie in der Gemeinde aufrecht zu erhalten. Der Oberste Gerichtshof sieht diesen Umstand aber als nichtig an, da eine reelle Störung der öffentlichen Ordnung nicht vorliegt. Dies sei allenfalls im ausserordentlichen Rahmen einer Kundgebung gegeben, nicht aber im Alltag.

Ebenso hielten die Richter fest, dass das Verbot auch nicht auf der Annahme, dass die Frauen sich nicht freiwillig, sondern unter Zwang verschleiern könnten, gerechtfertigt sei. Gerade in diesem Fall könne ein Verbot ein Risiko darstellen. «Die Frauen würden sich nur noch im geschlossenen Kreise ihrer Familien bewegen (…), was schliesslich im Widerspruch zum Ziel der Integration in den verschiedenen sozialen Räumen steht. Kurz gesagt: Statt den Abbau von Diskriminierung, könnte das Gesetz das Gegenteil, die Zunahme von Diskriminierung, zur Folge haben», begründen die Richter ihren Entscheid.

Deutliches Signal für ganz Spanien

«Ich respektiere das Urteil», sagte der Bürgermeister von Lleida, «aber ich teile die Argumentation des Gerichts nicht. Das Gesetz versuchte die Gleichstellung von Männern und Frauen zu gewährleisten.»

Die Vereinigung «Watani» und die «Union der Islamischen Gemeinschaften Spaniens» (UCIDE) begrüssten das Urteil und sehen in ihm einen wichtigen Schritt gegen islamophobe Sondergesetze.

Der Richterspruch kann aber bisher nur auf Katalonien angewendet werden. In den anderen sechs spanischen Städten, in welchen die islamische Vollverschleierung auch verboten wurde, müsste erst dagegen geklagt werden. Wie ein Pressesprecher der «Watani» auf Anfrage des IZRS bestätigte, ist der Niqab eher ein Ausnahmephänomen in Spanien. Er sei sich gar nicht sicher, ob in den anderen besagten Städten überhaupt jemand vom Verbot betroffen sei. Dies würde sich allenfalls in den kommenden Monaten herausstellen.

Quelle: El Pais, El Supremo anula la prohibición del ‚burka‘ en Lleida, 05.03.13

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