Bern, 27.04.2011

(qi) Das Rassismusurteil gegen den Präsidenten der ultrarechten Schweizer Demokraten Thurgau, Willy Schmidhauser, ist in einer von ihm selbst angestrebten Berufungsverhandlung vor dem Thurgauer Obergericht abermals bestätigt worden. Schmidhauser hatte 2007 im SD-Parteiblatt dazu aufgerufen, Muslime generell nicht einzubürgern.

Vergangenen November verurteilte das Bezirksgericht Steckborn Schmidhauser zu einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken (60 Tagessätze zu 90 Franken) und einer Busse von 1170 Franken. Die Probezeit dauert drei Jahre.

Der Mitte 2007 in der Parteizeitung «Schweizer Demokrat» veröffentlichte Artikel erschien unter dem Titel «Darum dürfen Muslime nie eingebürgert werden». Das Bezirksgericht befand, dass Schmidhauser mit seinen Äusserungen zur Diskriminierung einer Gruppe von Personen allein wegen ihrer Religion aufgerufen habe. Das Obergericht pflichtet nun der Vorinstanz bei. Die Forderung, gar keine Muslime einzubürgern, sei diskriminierend und verletzte ihre Würde, heisst es im Entscheid.

Das Strafmass erachtet das Obergericht zudem als zu milde, hat aber mangels Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft weder die Möglichkeit die Tagessätze zu erhöhen noch die Probezeit zu verlängern. Zur Berufungsverhandlung in Frauenfeld war der 67-Jährige in Begleitung einer Schar von Parteifreunden erschienen. Nach dem Plädoyer seines Verteidigers wollte Schmidhauser einem Vortrag halten, was ihm der Gerichtspräsident verärgert versagte und ihn zurechtwies.

Quelle: Urteil gegen Willy Schmidhauser bestätigt, Bieler Tagblatt Online, 27.4.2011.

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