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Saudi-Arabien verschärft Visa-Regeln: Schweizer C-Ausweis reicht nicht mehr für das E-Visum
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10.09.2026

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Saudi-Arabien verschärft Visa-Regeln: Schweizer C-Ausweis reicht nicht mehr für das E-Visum

Neue Visa-Regeln für KSA werfen bei vielen in der Schweiz lebenden Ausländern Fragen auf. B-und C-Ausweise werden Schengen Visa nicht mehr gleichgestellt. Hier erklären wir, was aktuell gilt.

In den vergangenen Wochen haben uns zahlreiche Anfragen von Personen erreicht, die in der Schweiz leben, aber nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und für eine Umrah oder eine Reise nach Saudi-Arabien ein Visum beantragen möchten.

Dabei zeigt sich eine wichtige Änderung, die für viele überraschend sein dürfte:

Ein Schweizer Aufenthaltsausweis – auch ein Niederlassungsausweis C – berechtigt ausländische Staatsangehörige grundsätzlich nicht dazu, über das saudische Online-Portal ein touristisches E-Visum zu beantragen.

Wir haben deshalb bei der saudischen Botschaft in Bern um eine verbindliche Klärung gebeten. Die Botschaft hat uns die derzeit geltenden Regeln ausdrücklich bestätigt.

Entscheidend ist grundsätzlich der Pass

Das saudische E-Visum-System richtet sich in erster Linie nach der Staatsangehörigkeit beziehungsweise dem verwendeten Pass. Saudi-Arabien hat hierfür eine Liste von Staaten festgelegt, deren Staatsangehörige ein touristisches E-Visum beantragen können.

Dazu gehören unter anderem die Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Belgien, Grossbritannien, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Malaysia, Singapur und zahlreiche weitere Staaten.

Die vollständige Liste kann sich ändern und sollte deshalb jeweils direkt auf dem offiziellen saudischen Visa-Portal überprüft werden.

Entscheidend ist: Wer beispielsweise einen bosnischen, mazedonischen oder marokkanischen Pass besitzt, wird allein durch den Besitz eines Schweizer C-Ausweises nicht bosnischen, zum E-Visum-berechtigten Schweizer Staatsangehörigen.

Was gilt für Personen mit Schweizer B- oder C-Ausweis?

Hier liegt die für viele Betroffene entscheidende Besonderheit.

Nach der ausdrücklichen Auskunft der Saudi-Arabischen Botschaft in Bern gilt:

Nicht-EU-/Nicht-Schweizer-Staatsangehörige mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung sollen ihr Visum nicht online beantragen und auch kein Visa on Arrival erhalten, da eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung nicht als EU-Aufenthaltsbewilligung gilt.

Das betrifft insbesondere Personen, die einen Schweizer B- oder C-Ausweis besitzen, aber einen Pass eines Staates haben, der nicht selbst zum saudischen E-Visum-Programm gehört.

Mit anderen Worten:

Schweizer B- oder C-Ausweis ≠ EU-Aufenthaltsbewilligung.

Genau diese Unterscheidung hat die saudische Botschaft in Bern auf unsere Anfrage ausdrücklich bestätigt.

Erstaunlicher Unterschied zu anderen Schengen-Staaten

Diese Regelung ist insofern bemerkenswert, als die Schweiz zwar zum Schengen-Raum gehört, Saudi-Arabien aber offenbar zwischen einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung und einer Aufenthaltsbewilligung eines EU-Mitgliedstaates unterscheidet.

So können ausländische Staatsangehörige mit entsprechendem Aufenthaltstitel in einem EU-Staat – beispielsweise in Deutschland – unter den geltenden Voraussetzungen Zugang zu den erleichterten saudischen Visawegen erhalten.

Eine Person mit demselben Pass und einem Schweizer B- oder C-Ausweis kann diesen Weg dagegen nicht nutzen.

Die Begründung der saudischen Botschaft ist eindeutig: Eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung ist keine EU-Aufenthaltsbewilligung.

Das führt für viele in der Schweiz lebende Ausländer zu einer Situation, die auf den ersten Blick wenig intuitiv erscheint: Der Wohnsitz in einem Schengen-Staat reicht nicht automatisch aus. Entscheidend ist vielmehr, welcher Staat den Aufenthaltstitel ausgestellt hat und welchen Pass die betreffende Person besitzt.

Ausnahme: Schengen-Visum im Pass

Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme.

Wer kein Schweizer bzw. EU-Staatsangehöriger ist und lediglich einen Schweizer B- oder C-Ausweis besitzt, aber zusätzlich ein Schengen-Visum im Pass hat, kann nach der Auskunft der saudischen Botschaft weiterhin online ein saudisches Visum beantragen.

Die Botschaft schreibt ausdrücklich, dass in diesem Fall eine Kopie des Passes sowie des Schengen-Visums hochgeladen werden kann. Unter den entsprechenden Voraussetzungen ist auch ein Visa on Arrival möglich.

Damit ergibt sich vereinfacht folgende Situation:

SituationSaudisches E-Visum
Schweizer Passgrundsätzlich möglich
Pass eines zugelassenen E-Visum-Staatesgrundsätzlich möglich
Nicht-EU-/Nicht-CH-Pass + Schweizer B-Ausweisnicht über diesen Weg
Nicht-EU-/Nicht-CH-Pass + Schweizer C-Ausweisnicht über diesen Weg
Nicht-EU-/Nicht-CH-Pass + Schweizer B/C-Ausweis + entsprechendes Schengen-Visum im Passgrundsätzlich möglich

Die konkreten Voraussetzungen sollten jeweils vor der Antragstellung überprüft werden.

Was tun, wenn man keinen E-Visum-berechtigten Pass besitzt?

Für Personen mit Schweizer B- oder C-Ausweis, deren Pass nicht zum E-Visum-Programm gehört und die auch kein entsprechendes Schengen-Visum im Pass haben, bleiben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten.

1. Touristenvisum über Tasheer

Wer ein Touristenvisum möchte, muss nach der Auskunft der saudischen Botschaft das Visa-Servicezentrum Tasheerkontaktieren.

Die Botschaft verweist hierfür ausdrücklich auf das Tasheer-Portal:

Tasheer Visa Center Schweiz

Dort können die aktuellen Anforderungen abgerufen und anschliessend ein Termin zur persönlichen Einreichung des Visumantrags vereinbart werden.

Für Fragen oder Probleme mit der Website nennt die saudische Botschaft folgende Kontaktadressen:

Dieser Weg ist allerdings deutlich aufwendiger als ein elektronischer Visumantrag. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Unterlagen und Nachweise verlangt werden.

2. Umrah-Visum über eine Agentur

Wer nicht als Tourist, sondern gezielt zur Umrah nach Saudi-Arabien reisen möchte, kann alternativ ein Umrah-Visum über einen entsprechenden Anbieter bzw. eine zugelassene Agentur beziehen.

Dies kann insbesondere für Personen interessant sein, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit keinen direkten Zugang zum E-Visum haben.

Die Kosten für ein über eine Agentur beschafftes Umrah-Visum liegen in der Schweiz je nach Anbieter und Leistungsumfang ungefähr bei CHF 200 bis 300. Dabei handelt es sich um eine ungefähre Gesamtkostenspanne für die Abwicklung über einen Anbieter und nicht um eine pauschale staatliche saudische Visagebühr.

Wer Flüge und Hotels vollständig individuell buchen möchte, sollte deshalb prüfen, welche Leistungen im jeweiligen Agenturpreis tatsächlich enthalten sind.

Was bedeutet das für eine Umrah?

Das saudische touristische E-Visum kann grundsätzlich auch für die Durchführung einer Umrah verwendet werden. Es ist deshalb für viele Reisende besonders attraktiv, weil damit eine individuelle Reiseplanung mit selbst gebuchten Flügen und Hotels möglich ist.

Wer jedoch als Drittstaatsangehöriger lediglich über einen Schweizer B- oder C-Ausweis verfügt und keinen E-Visum-berechtigten Pass besitzt, kann diesen einfachen Weg nach der aktuellen Auskunft der Botschaft nicht nutzen.

Gerade für Umrah-Reisende ist deshalb eine frühzeitige Abklärung wichtig.

Wer zuerst nicht erstattbare Flüge und Hotels bucht und sich erst danach um das Visum kümmert, geht ein unnötiges Risiko ein.

Fazit

Die aktuellen saudischen Visa-Regeln sind für viele in der Schweiz lebende Ausländer nicht unmittelbar nachvollziehbar.

Ein Schweizer B- oder C-Ausweis allein reicht für Drittstaatsangehörige grundsätzlich nicht aus, um ein saudisches touristisches E-Visum online zu beantragen.

Das ist besonders bemerkenswert, weil die Schweiz Teil des Schengen-Raums ist und Ausländer mit entsprechenden Aufenthaltstiteln in anderen Schengen-Staaten teilweise von erleichterten saudischen Visawegen profitieren können.

Wir haben die saudische Botschaft in Bern aufgrund der zahlreichen Anfragen um eine ausdrückliche Stellungnahme gebeten. Die hier dargestellte Unterscheidung zwischen Schweizer Aufenthaltsbewilligung, EU-Aufenthaltstitel und Schengen-Visum basiert auf der daraufhin erhaltenen schriftlichen Auskunft der Botschaft.


SCHLÜSSELWÖRTER

Saudi-Arabien Umrah Visa

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