(ni) Die St. Galler Regierung schlägt eine Anpassung des kantonalen Gesetzes über Friedhöfe und Bestattungen vor. Dadurch sollen auf Friedhöfen spezielle Grabfelder für Religionsgemeinschaften festgelegt werden dürfen. Diese neue Gesetzgebung erleichtert auch die Schaffung neuer muslimischen Grabfeldern auf bereits existierenden Friedhöfen.

In einer Mitteilung vom Donnerstag betont die Staatskanzlei, dass damit «keine Sonderrechte geschaffen» werden.Diese neue Regelung ermöglicht Gemeinden in ihren kommunalen Reglementen Grafbfelder für Kinder oder Religionsgemeinschaften festzulegen.

Erster Vorschlag stiess auf Kritik

Bereits vor einem Jahr hatte die St. Galler Regierung beschlossen ein solches Gesetz in die Vernehmlassung zu schicken (St. Galler Regierung prüft Gesetz für Bau muslimischer Grabfelder). Der Vorschlag stiess jedoch auf Kritik. Die SVP bezeichnete die Schaffung seperater Grabfelder generell als unnötig und auch die FDP lehnten die Vorlage ab.
Daraufhin formulierte der Kanton die Gesetzesänderung neu und sprach sie mit den Gemeinden ab.

Die vorgeschlagene Gesetzesrevision soll die Gemeindeautonomie stärken und dem Wandel der gesellschaftlichen Bedürfnisse bei den Bestattungen Rechnung tragen. Nicht geändert werden die Regelungen zur Grabesruhe und zu den Kosten.

Quelle: 20 Minuten, St. Gallen erlaubt Muslim-Gräber, 05.04.2012

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