Bern, 16.09.2010

(qi) Wie die Balser Staatsanwältin, Eva Eichenberger, gestern bekannt gab, möchte sie den erstinstanzlichen Freispruch des MG Sekretärs, Aziz Osmanoglu, nicht akzeptieren. Ihr gehe es dennoch weniger darum, einen Schuldspruch zu erreichen, als vielmehr ein durch die zweite Instanz bestätigtes Referenzurteil zu erwirken. Dies hätte dann zukünftig weisende Bedeutung für vergleichbare Fälle.

Osmanoglu musste sich vor Gericht verantworten, weil man ihm vorwarf, in der SF1 DOK Sendung «Hinter dem Schleier» zu Gewalt gegen Frauen aufgerufen zu haben. Ausserdem habe er sich für die Shari’a ausgesprochen. Tatsächlich habe er lediglich seine Meinung vertreten, wonach der Shari’a aus muslimischer Perspektive ein theoretisches Supremat über alle anderen Gesetze zukomme. Auch zu Gewalt habe er nie aufgerufen. Es müsse möglich sein, religiöse Texte auch öffentlich zu interpretieren, ohne dass daraus bereits eine Handlungsanleitung zu Gewalt abgeleitet werde.

Das Gericht folgte dieser Sichtweise und sah seine Aussagen ebenfalls durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Ausserdem fehle der Aufforderungscharakter in den monieren Abschnitten.

Quelle: Staatsanwaltschaft will Refernz-Urteil, Basler Zeitung, 15.09.2010.

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