Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) verurteilt die jüngste Stimmungsmache der SVP gegen den Islam und die Muslime in der Schweiz aufs Schärfste. Teile des am 28. Oktober verabschiedeten Forderungskatalogs verstossen gegen Buchstaben und Geist der Bundesverfassung.

Kommuniqué 30102017 – 0150

Die SVP-Delegierten geben vor, ihre Forderungen richteten sich gegen einen wie auch immer gearteten „radikalen Islam“. Die lange Liste zeugt jedoch von einem frontalen Angriff gegen das islamische Leben in der Schweiz. Ziel ist es offenkundig nicht, politische Massnahmen gegen eine reale Gefahr wie z.B. jene des Terrorismus zu formulieren, sondern den Islam weitestgehend aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.

Davon zeugen Forderungen wie ein Verbot von Halal-Fleisch oder der „Verschleierung etc.“ (was in der wohl absichtlich unpräzisen Formulierung auch Kopftuch bedeuten kann) in öffentlichen Institutionen, die kategorische Ablehnung einer Imam-Ausbildung, einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung oder der islamischen Seelsorge.

Anstatt auf vernünftige Realpolitik und Dialog setzt die SVP auf Symbolpolitik und Konfrontation. Dabei scheut sie sich wie schon bei der Minarett-Initiative nicht, verfassungsmässige Grundrechte wie etwa das Prinzip der Rechtsgleichheit aller Bürger Art. 8 BV, jenes auf persönliche Freiheit Art. 10 BV oder jenes der Glaubens- und Gewissensfreiheit Art. 15. Muslimen selektiv vorzuenthalten.

Assimilation ausser Frage

Die SVP-Delegierten fordern eine radikale Assimilation aller in der Schweiz lebenden Muslime. Der Islamische Zentralrat lehnt die Forderung nach Assimilation entschieden ab und kündigt an, im Einzelfall gegen entsprechende Vorhaben zum Schutz der Grundrechte aller, wo nötig Rechtsmittel einzulegen. Er verurteilt die Forderungen als schwer diskriminierend und sieht darin eine Kampfansage gegen gültige Normen und den Geist der Schweizer Bundesverfassung.

Muslime sind mit gut 4.5% der Schweizer Wohnbevölkerung ein bleibender Bestandteil der gesellschaftlichen Realität. Weder lassen sie sich aus der Öffentlichkeit verdrängen, noch sind sie bereit, auf ihre Grundrechte zu verzichten.

Die Muslime in der Schweiz sind gemäss dem bundesrätlichen Bericht vom 8. Mai 2013 bereits gut integriert. Spezifische Massnahmen seien nicht nötig. Anders als etwa in Frankreich gab und gibt es in der Schweiz keine ernsthafte Bedrohung der inneren Sicherheit durch den Terrorismus. Es ist ein Affront gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze zu fordern, dass für Muslime Sonderregeln gelten sollen, wonach jene speziell überwacht oder gar präventiv interniert werden dürften.

Ball liegt bei Politik und Zivilgesellschaft

Der Islamische Zentralrat ist empört darüber, dass die diskriminierenden SVP-Forderungen weder in politischen Kreisen noch bei gesellschaftlichen Akteuren für scharfe Kritik gesorgt haben. Der Rat warnt seit Jahren vor dieser gefährlichen Gleichgültigkeit gegenüber der wachsenden Islamophobie. Dabei wäre es nun höchste Zeit, dass sich alle vernünftigen Stimmen zu Wort melden, die einsehen, dass eine selektive Diskriminierung der Muslime politisch nicht durchsetzbar sein wird, ohne dass allgemeine Abstriche bei den Grundrechten hingenommen werden müssen.

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Hier geht es zum originalen SVP-Forderungskatalog.

 

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