Der IZRS wehrte sich im Abstimmungskampf gegen ein Verbot
Der IZRS wehrte sich im Abstimmungskampf gegen ein Verbot

Der Bundesrat erachtet das Tessiner Niqab-Verbot als verfassungskonform. Er rädt dem Parlament, die Verfassungsänderung zu gewähren.

Tagesanzeiger – Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin kann nach Ansicht des Bundesrates bundesrechtskonform ausgelegt werden. Dies gilt auch für die Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, diese und andere Änderungen von Kantonsverfassungen zu gewährleisten.

Der Kanton Tessin will als erster Kanton der Schweiz das Tragen von Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verbieten. Das Stimmvolk hatte vor rund einem Jahr einer Initiative zugestimmt. Die neue Bestimmung in der Tessiner Kantonsverfassung verbietet es, sein Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen.

Sie richtet sich gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen sowie gegen Vermummungen an Demonstrationen. Bevor das Verbot in Kraft treten kann, müssen die eidgenössischen Räte beurteilen, ob es mit der Bundesverfassung vereinbar ist. Aus Sicht des Bundesrates ist dies der Fall.

«Verbot nicht sinnvoll»

Der Bundesrat beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Bestimmung in der Tessiner Verfassung lehne sich eng an ein französisches Gesetz an, das gemäss dem Urteil mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sei, schreibt er in einer Mitteilung.

Quelle: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Tessiner-Burkaverbot-fuer-Bundesrat-zulaessig/story/14157165

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