Ausser der Einschränkung des Eindringens in den Anus der Frau und dem Geschlechtsverkehr während der Menstruation gibt es keine bekannten Quelltexte, welche solch eine Annahme untermauern würden. Vielmehr sind sexuelle Praktiken eben je nach Kontext und Region unterschiedlich, was nicht bedeuten muss, dass sie aus islamischer Perspektive untersagt sind.

Im Westen ist Oralsex weit verbreitet und gehört zur normalen sexuellen Praxis zwischen Mann und Frau. Zudem sollten sexuelle Bedürfnisse innerhalb der Ehe befriedigt werden, soweit jene nicht durch klare Normen verboten wurden, damit keine verborgenen Wünsche nach solchen Praktiken übrig bleiben. Aussereheliche Affären werden oft gerade durch eine allzu tabuhafte Ehebeziehung begünstigt.

Dazu noch der Hinweis, dass sowohl das männliche Sperma wie auch das weibliche Scheidensekret in der islamischen Rechtsprechung als rein kategorisiert werden. Einige Gelehrte haben jedoch darauf hingewiesen, dass beim Oralverkehr die Möglichkeit der Beimischung von kleinsten Urinmengen bestünde. Urin gilt anders als Sperma oder Scheidensekret als (najis), d.h. unrein.

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Veröffentlicht am: 30. Januar 2016
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