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Sexualität

Sex in der Nacht des Ramadans, Sahûr verschlafen, darf ich nun fasten?

Frage: Ich hatte in einer Ramadan Nacht Geschlechtsverkehr mit meinem Ehemann. Wir beabsichtigten vor Fajr aufzustehen, die Sahûr-Mahlzeit einzunehmen und dann die grosse Waschung „al-ghusul“ zu vollziehen. Leider hörten wir den Wecker nicht und schliefen bis nach Eintritt der Fajr-Zeit. Ist unser Fasten nun gültig, obwohl wir im Zustand der rituellen Unreinheit damit begonnen haben?

Antwort: Es ist keine Bedingung für die Richtigkeit des Fastens, dass man sich vor Beginn des Fastentages im Zustand der rituellen Reinheit befindet. Daher ist das Fasten richtig und gültig. Fasten im unreinen Zustand ist möglich, wenn der Grund für die rituelle Unreinheit in der Zeit vor Fajr liegt.  Die Pflicht das Fasten einzuhalten bleibt bestehen.
Die Einnahme der Sahûr-Mahlzeit ist eine empfohlene Sunna, die weder eine Pflicht noch eine Bedingung für die Richtigkeit des Fastens darstellt.

Allerdings ist die Absicht für das Fasten ein wichtiger Bestandteil für dessen Gültigkeit. Aus der Darstellung der Frage ist zu entnehmen, dass die Absicht gefasst wurde und vorhanden war. Aus diesem Grund ist das Fasten gültig in shâ‘ Allah.

Selbstverständlich muss nach Erwachen umgehend die grosse Waschung vollzogen werden, damit das Fajr-Gebet verrichtet werden kann. Denn im Gegensatz zum Fasten ist die rituelle Reinheit eine Bedingung für die Richtigkeit des Gebets.

Es wird in verschiedenen Traditionen berichtet, dass der Gesandte (sas) sich im Junub-Zustand (Zustand der rituellen Unreinheit) befand, als die Zeit für Fajr schon eingetroffen war. Er vollzog die rituelle Waschung, verrichtete das Gebet und fastete. Umm Salama (raa) sagte: „Der Gesandte(sas) befand sich im Junub-Zustand wegen Geschlechtsverkehr – nicht aufgrund eines feuchten Traumes – und Fajr war eingetroffen. Er hat das Fasten nicht gebrochen und auch nicht nachgeholt.“ (Sahih Muslim, Kitab As-Syam; 1109c, ähnlich auch bei Bukhari)

Möge Allah euer und unser Fasten annehmen.

Wa Allahu a’alam

Selam aleikoum wa rahmatUllah

MSA-Muslim Scholars Association
Q&A/ Fatwa and Research

Kommt ein Nikâh-Vertrag unter Ausschluss von Geschlechtsverkehr zustande?

Frage: Ist es erlaubt eine Ehe zu führen, wobei im Ehevertrag definiert wird, dass es keinen Geschlechtsverkehr geben soll, resp. erst wenn die Frau und der Mann ihr Studium abgeschlossen haben? (Ca. 3-4 Jahre ab Heirat). Die Eltern der Frau möchten dies so bestimmen und einen Schwur von beiden haben, obwohl der Mann und die Frau dies nicht wollen. Der Mann und die Frau befürchten durch dieses Hindernis in Zinâ zu fallen.

Antwort: Elhamdulillah, alles Lob gebührt Allah,

Zusammengefasst ist die Frage: Kann eine Bedingung in den Nikâh-Vertrag eingebaut werden, welche den Geschlechtsverkehr der beiden Partner ganz oder temporär verbietet?

Wenn eine entsprechende Bedingung in einem Nikâh-Vertrag ausformuliert wird, so herrscht Konsens darüber, dass dies eine ungültige Vertragsklausel ist, deren Geltung hinfällig ist.

Darüber hinaus sind sich die Gelehrten nicht einig, ob diese Bedingung gar den gesamten Nikâh-Vertrag auflöst bzw. ungültig macht.

Die Mehrheit der Shafi’iten (wenn die Bedingung von der Seite der Frau kommt) und Mâlikiten (in jedem Fall) tendieren dazu, den Vertrag und die Kondition als nichtig zu betrachten. Da diese Bedingung das Vertragsfundament in Frage stellt, wird der Vertrag sinnlos und damit hinfällig.

Die Mehrheit der Ahnâf (Hanafiten) und der Hanbaliten sehen die Kondition als hinfällig, nicht jedoch den gesamten Vertrag. Die Bedingung steht im Widerspruch zum eigentlichen Sinn der Nikâh und ist daher nichtig.

Die Tendenz ist in allen Rechtsschulen klar: Diese Bedingung ist nichtig!

Die beiden zukünftigen Partner sollten nicht auf diese Bedingung eingehen, denn der Sinn des Nikâh-Vertrages ist ja gerade die Regelung der sexuellen Beziehung zwischen Mann und Frau. Die Bedingung ist nicht im Einklang mit dem menschlichen Bedürfnis und dem Ziel eines Nikâh-Vertrages diesem Bedürfnis nachzukommen und es in den islamisch korrekten Rahmen zu setzen.

Die Eltern haben zudem kein Recht eine ähnliche Bedingung zu stellen. Die beiden betroffenen sollten ihre Eltern in Gesprächen noch einmal mit der Tatsache konfrontieren, dass diese Bedingung nicht gültig sei und sie kein Recht hätten, eine solche zu stellen.

Geht den Weg nach Allahs Vorschriften und haltet seine Grenzen ein, so werdet ihr eine Lösung finden.

Wa Llahu ‚alam wa adrâ

Sind intime Beziehungen ausserhalb einer Ehe erlaubt?

Der Islam lehnt aussereheliche intime Beziehungen zwischen den Geschlechtern ab. Er fördert die Ehe, die als Schutz vor solchen Versuchungen und als Mittel zur gegenseitigen Liebe, Barmherzigkeit und Frieden dient.

Ejakulation ohne Geschlechtsverkehr während der Fastenzeit?

Folgendes gilt für beide Geschlechter: Falls es zu einer Ejakulation bzw. zu einem Orgasmus kommt, der unbeabsichtigt war, durch einen Traum im Schlaf während der Fastenzeit, so hat dies keine Konsequenzen für die fastende Person, ihr Fasten ist immer noch gültig. Kam die Ejakulation durch ein Vorspiel oder durch Provokation zustande, so ist das Fasten annulliert und die betroffene Person muss den Tag dennoch zu Ende fasten und ihn dann nachholen.

Sex während der Fastenzeit, was nun?

Folgendes gilt für beide Geschlechter: Dieser Fastentag ist annulliert und man hat eine relativ schwere Sünde zu verantworten, welche einige Konsequenzen mit sich bringt. Dieser Tag muss nachgefastet werden. Man muss diese Sünde bereuen und davon umgehend ablassen. Man ist verpflichtet, Sühne zu zahlen. Man muss einen Sklaven freikaufen, falls dies nicht möglich ist, so muss man zwei konsekutive Monate fasten, sollte dies nicht möglich sein, so muss man 60 Arme ernähren.

Sex im Ramadan?

Es ist untersagt, während des Fastens Geschlechtsverkehr zu haben. Mann und Frau dürfen jedoch intim werden, wenn sie sich beherrschen können und es zu keinem Orgasmus bzw. Ejakulation des Spermas oder zum Geschlechtsakt kommt. Küsse sind erlaubt. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa und Shafy’i und stimmt mit den Überlieferungen überein, in welchen der Prophet (sas) seine Frau küsste, obwohl er fastete. In den Nächten Ramadans ist der Geschlechtsverkehr jedoch erlaubt bis zum Eintreten des Fadjr-Gebets.

 

أُحِلَّ لَكُمْ لَيْلَةَ الصِّيَامِ الرَّفَثُ إِلَى نِسَآئِكُمْ هُنَّ لِبَاسٌ لَّكُمْ وَأَنتُمْ لِبَاسٌ لَّهُنَّ عَلِمَ اللّهُ أَنَّكُمْ كُنتُمْ تَخْتانُونَ أَنفُسَكُمْ فَتَابَ عَلَيْكُمْ وَعَفَا عَنكُمْ فَالآنَ بَاشِرُوهُنَّ وَابْتَغُواْ مَا كَتَبَ اللّهُ لَكُمْ وَكُلُواْ وَاشْرَبُواْ حَتَّى يَتَبَيَّنَ لَكُمُ الْخَيْطُ الأَبْيَضُ مِنَ الْخَيْطِ الأَسْوَدِ مِنَ الْفَجْرِ ثُمَّ أَتِمُّواْ الصِّيَامَ إِلَى الَّليْلِ

Allah sagt: „Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens zu euren Frauen einzugehen. Sie sind euch ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand. Allah weiß, daß ihr gegen euch selbst unrecht gehandelt habt, darum hat Er Sich gnädig zu euch gekehrt und euch Erleichterung vergönnt. So möget ihr nunmehr zu ihnen eingehen und trachten nach dem, was Allah euch bestimmte; und esset und trinket, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgenröte zu unterscheiden ist. Dann vollendet das Fasten bis zum Einbruch der Nacht;“ (2:187)

Was sagt der Islam zur Prostitution?

Der Islam spricht sich für den Schutz der Frau, ihrer Würde, Ehre und Rechte aus. In der Prostitution kommt es dagegen zu einer entehrenden Ausbeutung der Frau, einer Erniedrigung ihres sozialen Statuts‘ und Verletzung ihrer grundlegenden Rechte als Frau. Zudem ist im Islam jegliche aussereheliche Beziehung verboten und wird hart geahndet und bestraft, da sie dazu tendieren einer gesunden und ethischen Gesellschaftsordnung zu schaden. Die Prostitution ist im Islam strikte verboten und wird aktiv durch das Alternativprogramm der islamischen Eheperspektive bekämpft, so dass keine Prostitution mehr nötig ist.

Wie steht der Islam zur Selbstbefriedigung?

Der sexuelle Trieb des Menschen wurde ihm gegeben, um die Fortpflanzung seiner Art zu ermöglichen. Sexuelle Befriedigung soll deshalb entsprechend der islamischen Rechtsphilosophie auch innerhalb einer Ehe stattfinden. Aus diesem Grund befürwortet der Islam die Selbstbefriedigung nicht und sieht sie höchstens als vorübergehendes Mittel für den Schutz vor der Befriedigung in einer nicht erlaubten Beziehung.

Sind Pornos für Muslime erlaubt?

Im Islam ist es keinem der beiden Geschlechtern erlaubt, sich vor einem Fremden zu entblössen. Zudem gelten intime Beziehungen im Islam als unantastbares Geheimnis zwischen zwei Ehepartnern, welches nicht offenbart werden sollte. Daher verpönt der Islam auch sämtliche Gespräche über persönliche sexuelle Handlungen, es sei denn in einem Fall der Notwendigkeit, wie etwa der Behandlung einer Krankheit. Eine Pornodarstellung verbreitet also in verbotener Art und Weise Informationen über zwingend private sexuelle Handlungen.

Genauso verboten ist der Konsum von pornografischen Darstellungen. Allah der Allmächtige befiehlt den Muslimen im Quran: „Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie. Wahrlich, Allah ist dessen, was sie tun, recht wohl kundig. Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen.“ (24:30-31)

Der Muslim ist verpflichtete beim Anblick einer Frau, seinen Blick in gebührender Weise zu senken und nicht in Gier und Lust auf sie zu starren. Gleiches Gilt für die Muslima. Wer willentlich dennoch von Lust getrieben das andere, fremde Geschlecht anstarrt, der macht sich der (zina al-‘ayn), d.h. Unzucht durch das Auge schuldig. Unabhängig vom klaren islamischen Verbot der Pornografie, in welcher Form auch immer, können auch gesundheitliche und soziale Gründe genannt werden, die gegen den Porno-Konsum sprechen. Neuste Studien belegen, dass Pornografie psychische Probleme und Komplexe bis hin zur Abhängigkeit verursachen kann. In vielen westlichen Kontexten führt Pornografie bei Jugendlichen zudem nachweislich zu falschen Vorstellungen über Sexualität. Dies wurde in jüngster Zeit mit der zunehmenden sexuellen Gewalt unter Jugendlichen in Zusammenhang gebracht.

Kennt der Islam eine Art des Zölibats?

Der Islam kennt kein Zölibat, er verbietet es sogar. Die sexuellen Triebe sind natürlich und haben ihren Platz im menschlichen Leben. Daher befürwortet der Islam die Ehe und motiviert dazu. Der Islam sucht nach dem Gleichgewicht in allen Angelegenheiten, dazu diese Überlieferung:

Anas ibn Malik (raa) berichtete:

“Eine Gruppe von drei Männern suchte die Wohnungen der Frauen des Propheten auf, um sich über die Frömmigkeit des Propheten zu erkundigen. Als sie davon Kenntnis nahmen, machten sie den Eindruck, als ob sie derartige Praxis für gering schätzten. Sie sagten dann: „Wer sind wir gegenüber dem Propheten? Ihm ist doch jede vergangene und künftige Schuld vergeben worden.“ Einer von ihnen sagte: „Was mich aber angeht, so verbringe ich die ganze Nacht im Gebet.“ Ein anderer berichtet: „Ich aber faste die ganze Zeit und breche nicht mein Fasten.“ Der dritte sagte: „Ich enthalte mich aber der Frauen und werde niemals heiraten.“ Der Gesandte Allahs kam hinzu und sagte: „Seid ihr diejenigen, die dies und jenes gesagt haben? Was mich wirklich angeht, so bin ich bei Allah unter euch derjenige, der Allah am meisten fürchtet und Ihm gegenüber am frömmsten ist. Dennoch faste ich und breche ich mein Fasten, bete und gehe ich schlafen und heirate die Frauen. Wer sich von diesem meinem Weg (Sunnah) abwendet, der gehört nicht zu mir.” (Sahih Al-Bukhari, Hadith Nr.4776)

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