www.izrs.ch

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السلام عليكم

Willkommen auf der Website des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS), der islamischen Basisorganisation für die Koordination muslimischer Individuen in der Schweiz. Diese Webseite hilft Ihnen, einen Überblick über unsere  Aktivitäten, Dienstleistungen und Standpunkte zu gewinnen. Seit der Gründung Ende Oktober 2009 wird pausenlos in allen Bereichen koordiniert, verwaltet und organisiert. Wir arbeiten schrittweise, bündeln die zahlreichen Ideen und lancieren die Projekte entsprechend ihrer Prioritäten vor allem in den drei Bereichen:

- Koordination von Projekten, Rechtliche Abklärungen, Diskursbeobachtung und Analyse
- Wealth Management für zukünftige Kredite an islamische Gemeinschaften in der Schweiz
- Seminarwesen, Predigten und kontinuierliche Islamlektionen
- Islam-Infostände in den grösseren Städten der Schweiz, dazu die Islam-Infoline 
- Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge und Podiumsdiskussionen, Symposien etc.

Unsere Handlungsfähigkeit wird vor allem durch zwei Variable determiniert. Zunächst sind wir natürlich neben den Mitgliederbeiträgen dringend auf weitere finanzielle Zuwendungen angewiesen. Zurzeit bestehen folgende Möglichkeiten zu spenden: Direkt übers Internet mit Kreditkarte oder Paypal, durch Überweisung auf unser PC Konto oder anonym durch briefliche Zusendung (bei grösseren Beträgen nicht empfohlen). Daneben suchen wir auch laufend kompetente Mitarbeiter auf Projektebene. Wenn Sie der Meinung sind, uns punktuell durch Teilnahme an Projekten unterstützen zu können, sind Sie herzlich eingeladen, mit uns Kontakt aufzunehmen.

 
Werden Sie Mitglied

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch Ihre passive Mitgliedschaft im Verein. Ausser dem Jahresbeitrag (aktuell: CHF 12.-) gehen Sie keine weiteren Verpflichtungen ein. Mitglied kann jede natürliche Person werden.

Weshalb ist uns Ihre Mitgliedschaft wichtig?

- Sie drücken uns durch Ihre Mitgliedschaft Ihr Vertrauen aus. Dies stärkt uns moralisch. Es zeigt, dass unsere Standpunkte nicht losgelöst sind vom Religionsverständnis, der hier lebenden und praktizierenden Muslime.

- Sie helfen bei der Finanzierung unserer Tagessgeschäfte wie: Informationskampagnen über den Islam, Islamunterricht für Jugendliche und Erwachsene, Koordination diverser Projekte (aktuell Aufbau des ZDIS: Zentrale Dokumentationsstelle für Islamophobie in der Schweiz) etc.

- Sie nehmen am Aufbau des ersten islamischen wealth management Projekts in der Schweiz teil. Nach dem Motte: "Zusammen sind wir handlungsfähig", soll in Zukunft ein Fonds eingerichtet werden, aus dem islamische Gemeinschaften Halal-Kredite z.B. für den Bau neuer Moscheen beziehen können.
 

Jetzt gleich --> online anmelden
Oder das das Eintrittsformular [PDF] herunterladen, ausfüllen und einsenden.

Vielen Dank!

(Sie benötigen dafür den PDF Reader.)

 

Aktuelles

->Don, 09. Sep. 2010 19:00 - 20:30 Uhr
Einführung in die Grundlagen des islamischen Rechts: Usul al-Fiqh
->Fre, 10. Sep. 2010 21:15 - 22:45 Uhr
Die verschiedenen Komponenten einer islamischen Gemeinschaft
->Sam, 11. Sep. 2010 10:00 - 17:00 Uhr
Islaminfostand Solothurn

Kontakt

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10vor10: Schülerin kämpft für Kopftuch

10vor10 vom 25.08.2010

Tele Ostschweiz Beitrag zum Kopftuchfall in Bad Ragaz [18.08.2010]

 

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Kommentar

  • Bern, 15.08.2010

    Von Abdel Azziz Qaasim Illi

    Die aktuelle Diskussion um Hijab-Verbote an St. Galler Schulen fördert zuweilen auch Kurioses zutage. Recherchen des «Sonntags» im Zusammenhang mit dem zweiten konkreten St. Galler Fall, wo ein Hijab-Verbot ausgesprochen wurde, haben ergeben, dass neben Heerbrugg und Bad Ragaz noch acht weitere Gemeinden im Kanton ihre Schulhausordnungen dahingehend angepasst haben, dass das Tragen islamischer oder auch jüdischer Kopfbedeckungen nunmehr verboten ist.

    Besonders erstaunt jedoch die fundamentalistische Argumentation der Wiler Schulratspräsidentin Marlis Angehrn. Sie trat vergangene Woche bereits in Tele Ostschweiz als «Kennerin des Korans» auf und erklärte, wie sie mit Mädchen bzw. deren Eltern umzugehen pflege, die den Hijab tragen wollen. Demnach versteht sie es als ihre Pflicht, die religiöse Praxis der Betroffenen im Rahmen eines Gespräches zu analysieren. Dabei knüpft Angehrn die Zulassung des Hijabs im Einzelfall an die Einhaltung der islamischen Pflichtgebete. Beten sei schliesslich eine «Hauptpflicht». Wer diese schon nicht erfülle, könne sich auch bei «Nebenpflichten», wie dem Tragen des Hijabs, nicht auf die verfassungsmässig garantiere Religions- und Kultusfreiheit beziehen.

    Ganz Unrecht hat die Schulratspräsidentin nicht. Dass man offenbar auch bemüht ist, religiös praktizierenden Kindern eine Gebetsnische zur Verfügung zustellen, zeugt von gelebter Toleranz und Aufgeschlossenheit. Ob es sich in einem religionsneutralen Staat jedoch geziemt, die Zulassung bzw. das Verbot einer religiösen Kultushandlung von der vermeintlichen Rechtsgläubigkeit der betroffenen Person abhängig zu machen, dürfte noch zu reden geben.

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