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EKR: Ein Kopftuchverbot in der öffentlichen Schule verletzt das Gleichheitsgebot
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25.08.2010

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EKR: Ein Kopftuchverbot in der öffentlichen Schule verletzt das Gleichheitsgebot

Bern, 25.08.2010

(qi) Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) kritisiert nun die Empfehlung für ein Hijab-Verbot an öffentlichen Schulen auch, welche der St. Galler Erziehungsrat Anfang August in einem Kreisschreiben an die Gemeinden erlassen hatte. Nachdem zuerst der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) seinen Unmut über das Zirkular geäussert und eine juristische Beurteilung des damit verbundenen Falles Catic (Bad Ragaz) in Aussicht gestellt hatte, äusserte sich auch die Ethikgruppe des St. Galler Regierungsrates kritisch.

Die EKR sieht im angestrebten Verbot  «eine Sondermassnahme gegenüber einer einzigen Religion», die «das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung verletzt» sowie «eine gegen die muslimische Minderheit gerichtete (primär parteipolitisch motivierte) Aktion».

Das Kopftuch falle in den «Bereich des religiösen Selbstverständnisses», das es in der Schweiz zu schützen gelte, solange es kein übergeordnetes Grundrecht verletze. Während die Kommission das Hijab-Verbot für Lehrerinnen als «vertretbar» beschreibt, lehnt sie ein solches für Schülerinnen und Arbeitnehmerinnen deutlich ab. «Dieses ist nicht nur ein Angriff auf ein für die betroffenen Frauen verbindliches religiöses Gebot, es verletzt auch das Prinzip der Gleichbehandlung, weil es nicht analog für andere Religionsgemeinschaften gilt.»

Verbot behindert Integration

Die Berufung auf Integrationsbemühungen sei ein Vorwand, die angestrebte Regelung im Gegenteil eher integrationshindernd. Das Ansinnen schaffe mehr Probleme, als es löse, so die EKR in ihrer heutigen Stellungnahme. Weiter befürchtet die Kommission, dass der Vorschlag aus St. Gallen eine gesamtschweizerische Signalwirkung haben könnte. Gerade deshalb dürfe er nicht ‘Schule’ machen. Themen, bei denen es um Gleichbehandlung und Religionsfreiheit gehe, sollten durch eine «weitsichtige Politik und gesunden Menschenverstand in die richtigen Bahnen gelenkt werden».

Quelle: EKR, Ein Kopftuchverbot in der öffentlichen Schule verletzt das Gleichheitsgebot, 25.08.2010.


SCHLÜSSELWÖRTER

Catic EKR Hijab-verbot Kölliker Kopftuchverbot St. Gallen

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