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Islamischer Zentralrat begrüsst Weiterzug des St. Galler Hijab-Urteils ans Bundesgericht
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16.01.2015

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Islamischer Zentralrat begrüsst Weiterzug des St. Galler Hijab-Urteils ans Bundesgericht

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat einem Weiterzug des St. Galler Hijab-Urteils ans Bundesgericht seitens des St. Margrethener Schulrats erwartet und begrüsst den Schritt nun ausdrücklich.
Kommuniqué 16012015-0109 Der Rat erhofft sich vom höchsten Schweizer Gericht ein über den St. Galler Einzelfall hinaus weisendes Richturteil. Damit könnte die seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit juristisch beseitigt werden. IZRS Präsident Nicolas Blancho reagierte gelassen auf den Weiterzug. Hinsichtlich der kulturkämpferischen Rhetorik des Schulrats gab Blancho zu bedenken, dass eine tolerante Gesellschaft, die darauf bedacht sei, Muslime als vollwertige Mitglieder anzuerkennen, sich an einem Tuch nicht ernsthaft stossen könne. «Wer die Integration von Muslimen wünscht, muss ihnen auch den nötigen Spielraum dazu geben. Das Kopftuch stellt kein Hinderungsgrund für die Integration dar, Intoleranz gegenüber dem Islam jedoch schon.» [EOF]


SCHLÜSSELWÖRTER

Kopftuch Kopftuchstreit St. Margrethen

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