31.01.2013
In den letzten zwei Tagen des Ramadans muss die Zakat-al-Fitr gezahlt werden. Diese Fatwa erklärt, wann es erlaubt ist, die Zakaat-al-Fitr an eine Wohltätigkeitsorganisation zu zahlen. Alles Lob gehört Allah (t)….

Wie Online-Nikah zum neuen Goldstandard wurde
Die Meinungsfreiheit wird immer selektiver
Wenn das fremde Leben mit im Ehebett liegt
Das Kopftuchverbot ist verfassungswidrig!
Saudi-Arabien verschärft Visa-Regeln: Schweizer C-Ausweis reicht nicht mehr für das E-Visum