icon menu icon close

FAQ

Eine Frau hat die Fastentage des Ramadans nicht nachgeholt. Was nun?

ico of arrow
ico of date

24.01.2017

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (1 Stimmen)

Frage: Eine Schwester hat über Jahre hinweg die menstruationsbedingt ausgefallenen Fastentage während des Ramadans nicht nachgefastet. Was obliegt ihr?

Antwort: Nach der Meinung der Mehrheit ist dieses Verhalten sündhaft und es wird von der Gläubigen erwartet, dass sie sich reumütig von diesem Verhalten abwendet und ein feste Absicht fasst, dies nicht mehr zu wiederholen.

Dann sollte die betroffene Schwester die verpassten Tage nachfasten. Selbst wenn sie dies erst nach dem bevorstehenden Ramadan tun kann. Zudem sollte sie für jeden verpassten Fastentag einen Armen speisen. Dies ist die Meinung der grossen Mehrheit.

Der Tagessatz für die Speisung eines Armen etwa in Syrien wurde auf 10.- CHF festgelegt.


SCHLÜSSELWÖRTER


ÄHNLICHE ARTIKEL


AKTUELLSTE ARTIKEL

icon arrow relative

Von Gruppenvergewaltigung zur „Sexorgie“ – Was am Fall „Anna“ wirklich crazy ist

icon arrow relative

Europas Demografiekrise und die Muslime

icon arrow relative

Sind Abnahmespritzen wie Ozempic halal?

icon arrow relative

Geschlechtsumwandlung, Transvestitismus und Intersexualität im Islam

icon arrow relative

Immobilien: Miet-Kauf Modelle, taugen sie islamisch?