02.02.2016
Folgendes gilt für beide Geschlechter: Falls es zu einer Ejakulation bzw. zu einem Orgasmus kommt, der unbeabsichtigt war, durch einen Traum im Schlaf während der Fastenzeit, so hat dies keine Konsequenzen für die fastende Person, ihr Fasten ist immer noch gültig. Kam die Ejakulation durch ein Vorspiel oder durch Provokation zustande, so ist das Fasten annulliert und die betroffene Person muss den Tag dennoch zu Ende fasten und ihn dann nachholen.
Dhul Hijja, Arafat, Eid ul Adha – Alle Daten auf einen Blick
Welche Optionen hat eine Frau, wenn der Mann die Scheidung (Ṭalāq) verweigert?
Fatwâ: Ist Musik die Stimme Satans?
Nikah neu denken: So findest du Ruhe und Glück in deiner Ehe
Fatwā: Dropshipping im Islam – ist das erlaubt?