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FAQ

Ist der Ghusl mit Haarersatz oder Folie auf dem Kopf gültig?

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05.04.2025

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Der Ghusl ist im Islam nur dann gültig, wenn Wasser alle Körperteile inklusive der echten Haare und der Kopfhaut erreicht. Dies stützt sich auf die Überlieferung:

„Unter jedem Haar ist Janāba (rituelle Unreinheit), wascht also das Haar und reinigt die Haut.“ (Sunan Abī Dāwūd, 249)

Im Detail:

  1. Abnehmbare Perücken oder Haarteile:
    Diese müssen für den Ghusl entfernt werden. Das Wasser muss die Kopfhaut direkt berühren.

  2. Dauerhafte Haarverlängerungen / geklebte Perücken:
    Wenn diese das Eindringen von Wasser zur Kopfhaut verhindern, ist der Ghusl ungültig.
    → Ausnahme: Bei medizinischer Notwendigkeit und Unmöglichkeit der Entfernung kann Tayammum ergänzend gemacht werden.

  3. Folie auf dem Kopf (z. B. bei Färbung):
    Wenn die Folie wasserundurchlässig ist, muss sie entfernt werden.
    → Ist die Folie durchlässig und das Wasser erreicht die Kopfhaut, ist der Ghusl gültig.

  4. Zur religiösen Bewertung von Perücken allgemein:
    Das Anfügen fremden Haares ist im Islam umstritten. Der Prophet ﷺ sagte:

„Allah hat diejenige verflucht, die (fremdes) Haar anfügt, und diejenige, die es sich anfügen lässt.“ (Ṣaḥīḥayn)

→ Einige Gelehrte machen Ausnahmen, etwa wenn kein echtes Haar verwendet wird und keine Täuschung (z. B. beim Eheschluss) stattfindet. In jedem Fall ist Aufrichtigkeit wichtig.

Fazit:
Wenn du dauerhaft medizinisch bedingte Haarteile trägst, solltest du ggf. eine individuelle Fatwa beantragen. Bei Unsicherheit helfen wir dir gern weiter.


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