05.04.2025
Der Ghusl ist im Islam nur dann gültig, wenn Wasser alle Körperteile inklusive der echten Haare und der Kopfhaut erreicht. Dies stützt sich auf die Überlieferung:
„Unter jedem Haar ist Janāba (rituelle Unreinheit), wascht also das Haar und reinigt die Haut.“ (Sunan Abī Dāwūd, 249)
Im Detail:
Abnehmbare Perücken oder Haarteile:
Diese müssen für den Ghusl entfernt werden. Das Wasser muss die Kopfhaut direkt berühren.
Dauerhafte Haarverlängerungen / geklebte Perücken:
Wenn diese das Eindringen von Wasser zur Kopfhaut verhindern, ist der Ghusl ungültig.
→ Ausnahme: Bei medizinischer Notwendigkeit und Unmöglichkeit der Entfernung kann Tayammum ergänzend gemacht werden.
Folie auf dem Kopf (z. B. bei Färbung):
Wenn die Folie wasserundurchlässig ist, muss sie entfernt werden.
→ Ist die Folie durchlässig und das Wasser erreicht die Kopfhaut, ist der Ghusl gültig.
Zur religiösen Bewertung von Perücken allgemein:
Das Anfügen fremden Haares ist im Islam umstritten. Der Prophet ﷺ sagte:
„Allah hat diejenige verflucht, die (fremdes) Haar anfügt, und diejenige, die es sich anfügen lässt.“ (Ṣaḥīḥayn)
→ Einige Gelehrte machen Ausnahmen, etwa wenn kein echtes Haar verwendet wird und keine Täuschung (z. B. beim Eheschluss) stattfindet. In jedem Fall ist Aufrichtigkeit wichtig.
Fazit:
Wenn du dauerhaft medizinisch bedingte Haarteile trägst, solltest du ggf. eine individuelle Fatwa beantragen. Bei Unsicherheit helfen wir dir gern weiter.
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