05.04.2025
Ja, eine Mietkautionsversicherung ist grundsätzlich nicht haram. Sie basiert weder auf Zins (Ribā) noch auf spekulativen Geschäften (Gharar). Vielmehr dient sie als Sicherheitsgarantie (ḍamān) für den Vermieter, ohne dass ein zinsbasiertes Darlehen entsteht.
Bei dieser Dienstleistung zahlt der Mieter eine jährliche Gebühr an ein Versicherungsunternehmen, das im Gegenzug dem Vermieter eine Garantie für eventuelle Schäden oder Mietausfälle bietet. Es wird also kein Geld als Kaution hinterlegt – stattdessen erhält der Vermieter Sicherheit, und der Mieter bleibt liquide.
Vorausgesetzt, das Versicherungsmodell enthält keine verbotenen Finanztransaktionen, ist diese Form der Absicherung aus islamischer Sicht zulässig – und in mancher Hinsicht sogar vorteilhafter als eine klassische Mietkaution.
Kosmetische Eingriffe: Zwischen Körperpflege und Grenzen der Verstümmelung
Dhul Hijja, Arafat, Eid ul Adha – Alle Daten auf einen Blick
Welche Optionen hat eine Frau, wenn der Mann die Scheidung (Ṭalāq) verweigert?
Fatwâ: Ist Musik die Stimme Satans?
Nikah neu denken: So findest du Ruhe und Glück in deiner Ehe