Frage: Ist es erlaubt eine Ehe zu führen, wobei im Ehevertrag definiert wird, dass es keinen Geschlechtsverkehr geben soll, resp. erst wenn die Frau und der Mann ihr Studium abgeschlossen haben? (Ca. 3-4 Jahre ab Heirat). Die Eltern der Frau möchten dies so bestimmen und einen Schwur von beiden haben, obwohl der Mann und die Frau dies nicht wollen. Der Mann und die Frau befürchten durch dieses Hindernis in Zinâ zu fallen.

Antwort: Elhamdulillah, alles Lob gebührt Allah,

Zusammengefasst ist die Frage: Kann eine Bedingung in den Nikâh-Vertrag eingebaut werden, welche den Geschlechtsverkehr der beiden Partner ganz oder temporär verbietet?

Wenn eine entsprechende Bedingung in einem Nikâh-Vertrag ausformuliert wird, so herrscht Konsens darüber, dass dies eine ungültige Vertragsklausel ist, deren Geltung hinfällig ist.

Darüber hinaus sind sich die Gelehrten nicht einig, ob diese Bedingung gar den gesamten Nikâh-Vertrag auflöst bzw. ungültig macht.

Die Mehrheit der Shafi’iten (wenn die Bedingung von der Seite der Frau kommt) und Mâlikiten (in jedem Fall) tendieren dazu, den Vertrag und die Kondition als nichtig zu betrachten. Da diese Bedingung das Vertragsfundament in Frage stellt, wird der Vertrag sinnlos und damit hinfällig.

Die Mehrheit der Ahnâf (Hanafiten) und der Hanbaliten sehen die Kondition als hinfällig, nicht jedoch den gesamten Vertrag. Die Bedingung steht im Widerspruch zum eigentlichen Sinn der Nikâh und ist daher nichtig.

Die Tendenz ist in allen Rechtsschulen klar: Diese Bedingung ist nichtig!

Die beiden zukünftigen Partner sollten nicht auf diese Bedingung eingehen, denn der Sinn des Nikâh-Vertrages ist ja gerade die Regelung der sexuellen Beziehung zwischen Mann und Frau. Die Bedingung ist nicht im Einklang mit dem menschlichen Bedürfnis und dem Ziel eines Nikâh-Vertrages diesem Bedürfnis nachzukommen und es in den islamisch korrekten Rahmen zu setzen.

Die Eltern haben zudem kein Recht eine ähnliche Bedingung zu stellen. Die beiden betroffenen sollten ihre Eltern in Gesprächen noch einmal mit der Tatsache konfrontieren, dass diese Bedingung nicht gültig sei und sie kein Recht hätten, eine solche zu stellen.

Geht den Weg nach Allahs Vorschriften und haltet seine Grenzen ein, so werdet ihr eine Lösung finden.

Wa Llahu ‚alam wa adrâ

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Veröffentlicht am: 27. Januar 2017
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