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Ramadan

Darf das Fasten auf Grund einer harten Arbeit gebrochen werden?

Generell gesehen ist das Fasten eine Pflicht für jeden erwachsenen, zurechnungsfähigen, gesunden und sesshaften Muslim. Es mag durchaus sein, dass das Fasten nicht immer leicht erscheint, dennoch ist der Muslim eben zur Geduld aufgerufen. Die harte Arbeit ist keine islam-rechtlich gültige Entschuldigung, das Fasten zu brechen. Der davon betroffene Muslim sollte seinen Arbeitsgeber informieren und versuchen einen Kompromiss für etwas einfachere Arbeit auszuhandeln. Falls er im Schichtbetrieb arbeitet, sollte er versuchen mit seinem Vorgesetzten für den Monat Ramadan in die Nachtschicht eingeteilt zu werden. Eine weitere Lösung ist, Ferien für den Monat Ramadan einzugeben. Falls seine Arbeit zur Behinderung für seine religiösen Pflichten wird, sollte er sich überlegen, eine andere zu suchen. Das Fasten darf nur von kranken, schwangeren, alten und reisenden Personen gebrochen werden, ansonsten ist es nur in einer Notlage möglich, etwa um einen Kreislaufzusammenbruch zu verhindern.

Annulliert Rauchen das Fasten?

Ja, das Rauchen annulliert das Fasten, da gewisse Stoffe des Tabakrauches durch den Speichel in den Magen gelangen. Zudem ist Rauchen äusserst gesundheitsschädlich und durch die absolute Mehrheit der Gelehrten als verboten beurteilt. Ramadan wäre die Gelegenheit damit aufzuhören!

Annullieren Spritzen, Injektionen oder Infusionen das Fasten?

Es kommt auf den Zweck der Injektionen oder Infusionen an. Wenn es sich um eine Blutentnahme, eine Impfung oder um das Einflössen eines Medikamentes in das Gewebe oder Gefässsystem handelt, so annulliert dies das Fasten nicht. Handelt es sich um eine nahrhafte Infusion, wird das Fasten annulliert. In den meisten Fällen gilt eine Person, die nahrhafte Infusionen braucht ohnehin schon als jene, die auf Grund ihrer Krankheit nicht zum Fasten verpflichtet ist.

Müssen altersschwache Personen und Personen mit chronischen Krankheiten, die zur Einnahme von Medikamenten verpflichtet sind, fasten?

Alte Personen, welche das Fasten nicht ertragen können, dürfen das Fasten brechen und müssen aber dafür eine Sühne (fidya) zahlen. Sie müssen für jeden verpassten Tag einen Armen ernähren. Dasselbe gilt für kranke Personen, die unter keinen Umständen fasten können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert und/oder zur Einnahme von Medikamenten verpflichtet sind und auf keine Genesung in absehbarer Zeit hoffen können.

وَعَلَى الَّذِينَ يُطِيقُونَهُ فِدْيَةٌ طَعَامُ مِسْكِينٍ

Allah sagt: „und für jene, die es schwerlich bestehen würden, ist eine Ablösung: Speisung eines Armen.“ (2:184)

Darf eine kranke Person das Fasten brechen?

Eine kranke Person darf das Fasten brechen, wenn das Fasten für sie gesundheitlich unerträglich ist. Leichte Gesundheitsbeschwerden wie etwa leichte Kopfschmerzen etc… dürfen aber nicht als Grund fürs Fastenbrechen herangezogen werden. Wenn das Fasten die Genesung von einer Krankheit verhindert, verzögert oder gar schädlich für die Person ist, so muss sie das Fasten brechen. Sie muss die verfehlten Tage nachholen, sobald sie gesund ist.

وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ

Allah sagt: „ (…) wer aber krank oder auf Reisen ist, soll ebenso viele andere Tage fasten“. (2:185)

Darf der Reisende sein Fasten brechen?

Ja, der Reisende darf sein Fasten brechen solange er auf der Reise ist. Er muss die nicht gefasteten Tage jedoch nachholen.

وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ

Allah sagt: „ (…) wer aber krank oder auf Reisen ist, soll ebenso viele andere Tage fasten“. (2:185)

Hamza Al-Aslamy fragte den Gesandten (sas): „Oh Gesandter Allahs ich fühle mich fähig während der Reise zu fasten, tue ich etwas Falsches?“, der Gesandte (sas) antwortete ihm: „Es ist eine Erlaubnis Allahs, die man nutzen sollte. Wer aber das Fasten bevorzugt, liegt nicht falsch.“ (Muslim)

Muss die Schwangere fasten?

Die Schwangere hat die Erlaubnis ihr Fasten zu brechen, wenn sie es aus gesundheitlichen Gründen nur schwer ertragen kann. Falls das Fasten ihre Gesundheit oder die des Kindes schwerwiegend beeinträchtigt, so ist sie verpflichtet das Fasten zu brechen! Sie muss die verpassten Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, ohne aber Sühne (fidya) zahlen zu müssen.

Wann muss mit dem Fasten begonnen werden?

Das Fasten beginnt mit dem Eintreten der Gebetszeit für das Fajr-Gebet und nicht erst mit dem Sonnenaufgang! Wenn der Muezzin also zum Morgengebet ruft, muss mit dem Fasten begonnen werden. In Europa hört man üblicherweise keinen Gebetsruf, daher gilt es sich nach den auf den Gebetskalendern angegebenen Zeiten zu richten.

Was tun, wenn man aus Versehen oder aus Vergessen etwas isst oder trinkt?

Sobald man sich erinnert, muss umgehend davon abgelassen werden. Falls noch etwas im Munde ist, sollte es ohne Verzögerung ausgespuckt werden. Der Fastentag ist in diesem Falle dennoch gültig und die Person muss ihr Fasten fortsetzen ohne dass ein Tag nachzuholen wäre.

Der Gesandte (sas) sagte: „Wer auch immer vergisst, dass er fastet und etwas isst oder trinkt, der soll sein Fasten vollenden, denn es ist Allah, der ihm Essen und Trinken gab.“ (Bukhari 1399, Muslim 1155)

Findet Ramadan immer zur gleichen Zeit statt?

Da Ramadan ein Mondmonat ist, fängt er jedes Jahr um etwa 11 Tage früher an. Damit verschiebt er sich durch das ganze Jahr hindurch und findet über die Jahre im Winter, wie auch im Sommer statt. Dies bringt immer neue Herausforderungen für die Muslime mit sich, wodurch der Fastenmonat eben unter anderem auch zu einer Geduldsprobe für Muslime wird, um die Willenskraft und die Standhaftigkeit zu stärken.

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