icon menu icon close
Islamischer Zentralrat begrüsst Weiterzug des St. Galler Hijab-Urteils ans Bundesgericht
ico of date

16.01.2015

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (0 Stimmen)

Islamischer Zentralrat begrüsst Weiterzug des St. Galler Hijab-Urteils ans Bundesgericht

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat einem Weiterzug des St. Galler Hijab-Urteils ans Bundesgericht seitens des St. Margrethener Schulrats erwartet und begrüsst den Schritt nun ausdrücklich.
Kommuniqué 16012015-0109 Der Rat erhofft sich vom höchsten Schweizer Gericht ein über den St. Galler Einzelfall hinaus weisendes Richturteil. Damit könnte die seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit juristisch beseitigt werden. IZRS Präsident Nicolas Blancho reagierte gelassen auf den Weiterzug. Hinsichtlich der kulturkämpferischen Rhetorik des Schulrats gab Blancho zu bedenken, dass eine tolerante Gesellschaft, die darauf bedacht sei, Muslime als vollwertige Mitglieder anzuerkennen, sich an einem Tuch nicht ernsthaft stossen könne. «Wer die Integration von Muslimen wünscht, muss ihnen auch den nötigen Spielraum dazu geben. Das Kopftuch stellt kein Hinderungsgrund für die Integration dar, Intoleranz gegenüber dem Islam jedoch schon.» [EOF]


SCHLÜSSELWÖRTER

Kopftuch Kopftuchstreit St. Margrethen

ÄHNLICHE ARTIKEL


AKTUELLSTE ARTIKEL

icon of arrow relative

Ab wann sollte eine Konvertitin den Ḥijāb tragen?

icon of arrow relative

Der Islam lebt von Vielfalt, nicht von Einfalt

icon of arrow relative

Nasīʾ erklärt: Warum der islamische Kalender rein lunar ist

icon of arrow relative

Tattoo und Islam – zwischen Körper, Glaube und Gewissen

icon of arrow relative

Beschneidung im Islam – religiöse Pflicht oder Empfehlung?