In den letzten zwei Tagen des Ramadans muss die Zakat-al-Fitr gezahlt werden. Diese Fatwa erklärt, wann es erlaubt ist, die Zakaat-al-Fitr an eine Wohltätigkeitsorganisation zu zahlen.
Alles Lob gehört Allah (t).
Wenn in deiner Umgebung keine bedürftigen Personen leben, welche Essen benötigen oder wenn sie dieses nicht annehmen wollen, dann ist es erlaubt die Zakaat-al-Fitr ins Ausland zu senden. In diesem Fall ist es erlaubt den Wert des Zakaat-al-Fitr zu Beginn des Monats Ramadan an eine Wohltätigkeitsorganisation zu zahlen, welche dann dafür Nahrung kaufen und diese zum richtigen Zeitpunkt (eine oder zwei Nächte vor Eid) an bedürftige Personen verteilt.
Allah (t) weiss es am Besten.
Al-Fataawa al-Jibreeniyyah fi’l-A’maal al-Da’wiyyah li Fadeelat al-Shaykh ‘Abd-Allaah ibn Jibreen
Q&A Fatwa 10526
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