Bildquelle: moonsighting.com
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Das Ramadan-Watch Komitee für die Schweiz geht davon aus, dass der Neumond am 05.06.2016 nur in Südamerika gesichtet werden kann. Die Türkei berechnet den 1. Ramadan dennoch auf den 6. Juni. Ob die Muslime in der Schweiz am 6. oder 7. Juni zu fasten beginnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Artikel erklärt die Hintergründe.

Mondsichtung und Ramadan-Beginn

Der heilige Monat Ramadan beginnt nach klassisch islamischem Recht nach der erfolgreichen Sichtung des Neumondes (hilâl). Gemäss astronomischer Kalkulation tritt der geozentrische Neumond dieses Jahr erstmals am Sonntag, den 5. Juni 2016/ 29. Ša’bān 1437 um 05:00 Uhr MESZ auf. Zu diesem Zeitpunkt geht der Mond an der Sonne vorbei und kann nicht gesehen werden. Erst lange nach Sonnenuntergang in Europa kann der Mond unter günstigen Bedingungen in Südamerika gesichtet werden.Damit ist eine Sichtung am Sonntag in Europa, Zentralasien und Afrika auch mit modernen Fernrohren zumindest theoretisch ausgeschlossen. Tatsächlich kam es aber in der Vergangenheit trotz theoretischer Unmöglichkeit zu Sichtungsmeldungen in Saudi-Arabien. Aufgrund des dortigen Systems, kann eine vermeintliche Sichtung durch einen erwachsenen und mental gesunden Mann via Gerichtshöfe zur Ausrufung des Ramadans führen, ohne dass die Korrektheit durch Astronomen überprüft wird.

Deutlich sichtbar wird die Mondsichel des hilâl am Horizont jedoch an vielen Orten weltweit ab Montag, 6. Juni/30. Ša’bān. Eine Sichtung ist damit in Asien, Zentralasien und Europa sowie Nordamerika und Afrika mit geringem Aufwand und von blossem Auge möglich. Mit Teleskopen kann die Mondsichel auch in Südeuropa, Arabien, Südasien und Australien gesichtet werden. Eher unwahrscheinlich aber im Bereich des theoretisch Möglichen ist ein weltweites Ausbleiben von Sichtungsmeldungen am 6. Juni. Gewisse Länder wie etwa die Türkei warten nicht die optische Sichtbarkeit des Neumonds ab, sondern stützen sich auf die mathematische Berechnung des Neumondes. In jenen Ländern beginnt der Ramadan fix am Montag, 6. Juni. In der Schweiz richten sich viele ethnische Gemeinschaften nach den Massgaben ihrer Heimatländer. Dies führt jedes Jahr zu Unklarheiten über den Beginn und das Ende des Ramadans. Eine einheitliche Fastenzeit bleibt wie eine gescheiterte Konferenz in Istanbul letzte Woche gezeigt hat auch in Zukunft nicht umsetzbar. Lesen Sie mehr zum Thema: «Eine Mondsichel, mehrere Meinungen»

IZRS stützt sich auf Daten aus Kairo und Mekka

Der Islamische Zentralrat betreibt ab Sonntag, 5. Juni um 20.00 Uhr das alljährliche Ramadan-Watch Komitee. Ein Komitee bestehend aus fünf Personen sammelt laufend Informationen über mögliche Mondsichtungen weltweit und trägt diese in Bern zusammen. Aufgrund der Datenlage entscheidet das Komitee spätestens bis Adhan al-Maghrib (21.19 Uhr). Als besonders autoritativ für die Mehrheit der Muslime gelten die Entscheide aus Mekka und Kairo. Stimmen sie überein, schliessen sich ihnen i.d.R. in einer eigentlichen Kettenreaktion fast alle westlich gelegenen lokalen Entscheidungsträger an. Massgeblich ist in jedem Fall die Wahrung der Einheit. Als Ideal wird oft eine weltweit synchrone Fastenzeit gesehen. In den vergangenen Jahren gelang die Abstimmung auch aufgrund der verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten zwar immer besser, eine Vereinheitlichung scheitert aber bisher an methodischen Differenzen.

Koordination und Informationsfluss

Der IZRS verbreitet den Entscheid des Komitees jeweils innert Minuten über folgende Kanäle auf Deutsch und Französisch. Angeschlossene Moscheen und Zentren sind per SMS-Messaging-Link verbunden und sind i.d.R. bis spätestens knapp vor dem Maghrib-Gebet im Besitz der Informationen, um die Betenden über den Beginn des Fastenmonats zu informieren.

– Pressekommuniqué
– News SMS Service [1]
– Live-Watch Ticker auf der Webseite
E-Mail / Twitter und Facebook

Ende des Ramadans und Eid al-Fitr

Auch das Fest des Fastenbrechens (arab. Eid al-Fitr, türk. Bayram) findet entsprechend der Sichtung des Neumondes statt. Wie im Vorfeld des Ramadans werden auch gegen Ende des Ramadans Sichtungen durchgeführt. Je nach dem fällt das Fest dieses Jahr auf den, 5. oder 6. Juli.

Bedeutung des Festes

Der Islam kennt zwei «hohe» Feiertage im Jahr. Als eigentlich «höchster» Feiertag gilt das Opferfest, jeweils am 10. Tag des islamischen Mondmonats Dhul Hijja. Es krönt gewissermassen die zur gleichen Zeit stattfindende Pilgerfahrt al-hajj und soll an Abrahams uneingeschränkten Gehorsam gegenüber Allah (swt) erinnern. Bei den Schiiten hat zudem noch das ‘Ashura-Fest am 10. Muharram eine grosse Bedeutung.

Daneben ist das Fest des Fastenbrechens je nach Auslegung ungefähr gleichbedeutend. Es wird mit einem morgendlichen Gemeinschaftsgebet begangen, dessen Verrichtung eine gemeinschaftliche Pflicht ist (fard ‘ala l-kifaya). Danach trifft man sich meist im erweiterten familiären Kreis zu einem ausgewogenen Frühstück, was das Ende der vorgeschriebenen Fastenzeit erneut symbolisiert.

Beide Feste sind ein ganz wesentlicher Bestandteil muslimischen Lebens und zwar sowohl in religiöser wie auch kultureller Hinsicht. Auch Personen, denen man die religiöse Praxis nicht ansieht, nehmen i.d.R. an diesen hohen Feierlichkeiten teil. Arbeitgebern und Lehrpersonen rät der Islamische Zentralrat einen möglichst kulanten und flexiblen Umgang angesichts der hohen Bedeutung des Festes.

Fastenzeiten

Dieses Jahr fällt der Ramadan in den Sommer, was uns europäischen Muslimen naturgemäss lange Fastentage beschert. Der Fastentag beginnt um ca. 03:45 und endet um 21:30 Uhr. Zudem beten viele Muslime im Ramadan das Tarawîh-Gebet. Jenes beginnt i.d.R. direkt nach dem Nachtgebet (‘isha‘) und kann gut und gerne ein bis zwei Stunden dauern.

Damit steht fest, dass viele Fastende vor dem Morgengebet um ca. 03.45 Uhr kein Auge schliessen werden, was bei einem unflexiblen Arbeits- oder Schulalltag bei einigen zu Müdigkeitserscheinungen führen kann. Abhilfe schaffen da ausgedehnte Schlafpausen am späteren Nachmittag.

Sport- und Schwimmaktivitäten während des Fastens

Es gibt keine Norm, die sportliche Aktivität während des Fastens explizt einschränken würde. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die langen Tage in Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen den Körper des Fastenenden stärker als üblich dehydrieren können. Von Sport wird daher während der Fastenzeit abgeraten. Beim Schwimmen besteht zudem die Gefahr, dass man Wasser schluckt. Dies sollte man jedoch unbedingt vermeiden.

Ausnahme vom Fasten

Das Fasten im Ramadan ist eine Individualpflicht (fard al-‘ayn) und gilt gemeinhin als vierte der fünf Säulen des Islams. Ausgenommen von dieser Pflicht sind gemäss dem Qur’an und der Prophetentradition:

– minderjährige Kinder
– Kranke
– Reisende
– Schwangere, die um ihre Gesundheit oder um die Gesundheit des Fötus fürchten
– Frauen während der Menstruation oder der Wochenbettblutung

 


[1]Unter https://www.izrs.ch/sms-news-service.html können Sie sich oder Ihre Institution für den kostenlosen SMS Benachrichtigungsdienst anmelden. Wollen sie nur SMS Informationen hinsichtlich des Ramadans und des Opferfestes, dann wählen Sie die Kategorie „Islamic Calendar Events“.

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