Das Ramadan-Watch Komitee für die Schweiz geht davon aus, dass der Neumond zwar erst am 16.05.2018 in weiten Teilen des Mittleren Ostens und Ostafrikas gesichtet werden kann. Die Türkei berechnet den 1. Ramadan und kommt dieses Jahr auf den 16. Mai. Wann die Muslime in der Schweiz ihren ersten Fastentag haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Artikel erklärt die Hintergründe.

Mondsichtung und Ramadan-Beginn

Der heilige Monat Ramadan beginnt nach klassisch islamischem Recht nach der erfolgreichen Sichtung des Neumondes (hilâl). Gemäss astronomischer Kalkulation tritt der geozentrische Neumond dieses Jahr erstmals am Montag, den 15. Mai 2018/ 29. Ša’bān 1439 um 11:47 Uhr UT auf. Zu diesem Zeitpunkt kann der Mond mit entsprechendem Gerärt im Süden der USA, Südamerika und im Pazifikraum gesichtet werden. Die Sichtungschancen am darauffolgenden Tag sind nahezu weltweit perfekt. In der Vergangenheit kam es selbst bei theoretischer Unmöglichkeit insbesondere in Saudiarabien zu Sichtungsmeldungen. Aufgrund des dortigen Systems, kann eine vermeintliche Sichtung durch einen erwachsenen und mental gesunden Mann via Gerichtshöfe zur Ausrufung des Ramadans führen, ohne dass die Korrektheit durch Astronomen überprüft wird.

Deutlich sichtbar wird die Mondsichel des hilâl am Horizont jedoch an vielen Orten weltweit ab Mittwoch 16. Mai /30. Ša’bān. Eine Sichtung ist damit in weltweit mit geringem Aufwand und von blossem Auge möglich. Gewisse Länder wie etwa die Türkei warten nicht die optische Sichtbarkeit des Neumonds ab, sondern stützen sich auf die mathematische Berechnung. In jenen Ländern beginnt der Ramadan fix am Mittwoch, 16. Mai. In der Schweiz richten sich viele ethnische Gemeinschaften nach den Massgaben ihrer Heimatländer. Dies führt jedes Jahr zu Unklarheiten über den Beginn und das Ende des Ramadans. Eine einheitliche Fastenzeit bleibt wie eine gescheiterte Konferenz in Istanbul letztes Jahr gezeigt hat auch in Zukunft nicht umsetzbar. Lesen Sie mehr zum Thema: «Eine Mondsichel, mehrere Meinungen»

IZRS stützt sich auf Daten aus Kairo und Mekka

Der Islamische Zentralrat betreibt ab Dienstag, 15. Mai um 18.00 Uhr das alljährliche Ramadan-Watch Komitee. Ein Komitee bestehend aus fünf Personen sammelt laufend Informationen über mögliche Mondsichtungen weltweit und trägt diese in Bern zusammen. Aufgrund der Datenlage entscheidet das Komitee spätestens bis Adhan al-Maghrib (20:59 Uhr). Als besonders autoritativ für die Mehrheit der Muslime gelten die Entscheide aus Mekka und Kairo. Stimmen sie überein, schliessen sich ihnen i.d.R. in einer eigentlichen Kettenreaktion fast alle westlich gelegenen lokalen Entscheidungsträger an. Massgeblich ist in jedem Fall die Wahrung der Einheit. Als Ideal wird oft eine weltweit synchrone Fastenzeit gesehen. In den vergangenen Jahren gelang die Abstimmung auch aufgrund der verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten zwar immer besser, eine Vereinheitlichung scheitert aber bisher an methodischen Differenzen.

Daten in der Übersicht

Erste mögliche Mondsichtung Dienstag, 15.05.2018
Erster möglicher Fastentag Mittwoch, 16.05.2018
Erster Fastentag gemäss Berechnung (Diyanet) Mittwoch, 16.05.2018
Erster möglicher Tag des Eid al-Fitrs Donnerstag, 14.06.2018

 

Koordination und Informationsfluss

Der IZRS verbreitet den Entscheid des Komitees jeweils innert Minuten über folgende Kanäle auf Deutsch und Französisch. Angeschlossene Moscheen und Zentren sind per SMS-Messaging-Link verbunden und sind i.d.R. bis spätestens knapp vor dem Maghrib-Gebet im Besitz der Informationen, um die Betenden über den Beginn des Fastenmonats zu informieren.

– Pressekommuniqué
News SMS Service [1]
– Live-Watch Ticker auf der Webseite
– E-Mail / Twitter und Live-Sendung auf Facebook

Ende des Ramadans und Eid al-Fitr

Auch das Fest des Fastenbrechens (arab. Eid al-Fitr, türk. Bayram) findet entsprechend der Sichtung des Neumondes statt. Wie im Vorfeld des Ramadans werden auch gegen Ende des Ramadans Sichtungen durchgeführt. Je nachdem fällt das Fest dieses Jahr auf den 14. oder 15. Juni.

Bedeutung des Festes

Der Islam kennt zwei «hohe» Feiertage im Jahr. Als eigentlich «höchster» Feiertag gilt das Opferfest, jeweils am 10. Tag des islamischen Mondmonats Dhul Hijja. Es krönt gewissermassen die zur gleichen Zeit stattfindende Pilgerfahrt al-hajj und soll an Abrahams uneingeschränkten Gehorsam gegenüber Allah (swt) erinnern. Bei den Schiiten hat zudem noch das ‘Ashura-Fest am 10. Muharram eine grosse Bedeutung.

Daneben ist das Fest des Fastenbrechens je nach Auslegung ungefähr gleichbedeutend. Es wird mit einem morgendlichen Gemeinschaftsgebet begangen, dessen Verrichtung eine gemeinschaftliche Pflicht ist (fard ‘ala l-kifaya). Danach trifft man sich meist im erweiterten familiären Kreis zu einem ausgewogenen Frühstück, was das Ende der vorgeschriebenen Fastenzeit erneut symbolisiert.

Beide Feste sind ein ganz wesentlicher Bestandteil muslimischen Lebens und zwar sowohl in religiöser wie auch kultureller Hinsicht. Auch Personen, denen man die religiöse Praxis nicht ansieht, nehmen i.d.R. an diesen hohen Feierlichkeiten teil. Arbeitgebern und Lehrpersonen rät der Islamische Zentralrat einen möglichst kulanten und flexiblen Umgang angesichts der hohen Bedeutung des Festes.

Fastenzeiten

Dieses Jahr fällt der Ramadan in den Frühsommer, was uns europäischen Muslimen weiterhin lange Fastentage beschert. Der Fastentag beginnt um ca. 04:23 und endet um 20:59 Uhr. Zudem beten viele Muslime im Ramadan das Tarawîh-Gebet. Jenes beginnt i.d.R. direkt nach dem Nachtgebet (‘isha‘) und kann gut und gerne ein bis zwei Stunden dauern.

Damit steht fest, dass viele Fastende nachts wenig Schlaf finden werden, was bei einem unflexiblen Arbeits- oder Schulalltag bei einigen zu Müdigkeitserscheinungen führen kann. Abhilfe schaffen da ausgedehnte Schlafpausen am späteren Nachmittag.

Sport- und Schwimmaktivitäten während des Fastens

Es gibt keine Norm, die sportliche Aktivität während des Fastens explizt einschränken würde. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die langen Tage in Verbindung mit den sommerlichen Temperaturen den Körper des Fastenenden stärker als üblich dehydrieren können. Von Sport wird daher während der Fastenzeit abgeraten. Beim Schwimmen besteht zudem die Gefahr, dass man Wasser schluckt. Dies sollte man jedoch unbedingt vermeiden.

Ausnahme vom Fasten

Das Fasten im Ramadan ist eine Individualpflicht (fard al-‘ayn) und gilt gemeinhin als vierte der fünf Säulen des Islams. Ausgenommen von dieser Pflicht sind gemäss dem Qur’an und der Prophetentradition:

– minderjährige Kinder
– Kranke
– Reisende
– Schwangere, die um ihre Gesundheit oder um die Gesundheit des Fötus fürchten
– Frauen während der Menstruation oder der Wochenbettblutung


[1]Unter https://www.izrs.ch/sms-news-service.html können Sie sich oder Ihre Institution für den kostenlosen SMS Benachrichtigungsdienst anmelden. Wollen sie nur SMS Informationen hinsichtlich des Ramadans und des Opferfestes, dann wählen Sie die Kategorie „Islamic Calendar Events“.

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