Das Ramadan-Watch Komitee für die Schweiz geht davon aus, dass der Ramadan am Freitag, 24. April beginnt. Dies aufgrund der spezifischen astronomischen Situation in diesem Jahr. Die Türkei berechnet den 1. Ramadan und kommt dieses Jahr auch auf den 24. April. Wann beginnen die Muslime in der Schweiz ihren ersten Fastentag?

Mondsichtung und Ramadan-Beginn

Der heilige Monat Ramadan beginnt nach klassisch islamischem Recht nach der erfolgreichen Sichtung des Neumondes (hilâl). Gemäss astronomischer Kalkulation tritt der geozentrische Neumond dieses Jahr erstmals am Donnerstag, den 23. April 2020/ 30. Ša’bān 1441 um 02:26 Uhr UT auf. Zu diesem Zeitpunkt kann der Mond nur in Teilen Afrikas, Süd- und Nordamerikas sowie in der Region Ozeanien gesichtet werden. Die Sichtungschancen am darauffolgenden Tag sind weltweit perfekt. Eine Sichtung kann aber in Teilen Afrikas nur unter Zuhilfenahme optischer Geräte und unter der Voraussetzung optimaler Bedingungen erfolgen. In Mittel- und Südamerika besteht aber sogar die Chance, einer Sichtung mit blossem Auge. In der Vergangenheit kam es selbst bei theoretischer Unmöglichkeit insbesondere in Saudi-Arabien zu Sichtungsmeldungen. Aufgrund des dortigen Systems, kann eine vermeintliche Sichtung durch einen erwachsenen und mental gesunden Mann via Gerichtshöfe zur Ausrufung des Ramadans führen, ohne dass die Korrektheit durch Astronomen überprüft wird.

Hier geht es zum Ramadan-Kalender 2020 (ausdruckbar)

Gewisse Länder wie etwa die Türkei warten nicht die optische Sichtbarkeit des Neumonds ab, sondern stützen sich auf die mathematische Berechnung. In jenen Ländern beginnt der Ramadan fix am Freitag, 24. April. In der Schweiz richten sich viele ethnische Gemeinschaften nach den Massgaben ihrer Heimatländer. Dies führt jedes Jahr zu Unklarheiten über den Beginn und das Ende des Ramadans. Eine einheitliche Fastenzeit bleibt wie eine gescheiterte Konferenz in Istanbul vor einigen Jahren gezeigt hat auch in Zukunft nicht umsetzbar. Lesen Sie mehr zum Thema: «Eine Mondsichel, mehrere Meinungen»

Nun spielt dieses Jahr ein weiterer Faktor mit, der in den vergangene Jahren immer stärker zum Tragen kam und dieses Jahr wohl entscheidend für die Vorhersage sein dürfte, wann Ramadân nun tatsächlich beginne. Der islamische Mondmonat kann maximal 30 Kalendertage erreichen. Einen 31. gibt es nicht. In diesem Jahr fällt die astronomische Geburt des Neumondes auf die frühen Morgenstunden des 23. April/30. Ša’bān. Natürlich kann das islamische Datum variieren, je nachdem, wann der 1. des letzten Monats angefangen hat. Im Prinzip müsste der 1. des jeweiligen Monats, also auch des Ša’bān ja immer mit der Sichtbarkeit der Mondsichel übereinstimmen. So erklärt sich, dass gewisse Länder am 23. April den 30. Ša’bān schreiben und andere erst den 29. In diesem Jahr sind sich fast alle Länder einig, dass der 23. April auf den 30. Ša’bān fällt. Da so gerechnet am 22.4. keine Sichtung möglich sein wird und der letzte Ša’bān der 23. April ist, muss der 1. Ramadân unabhängig ob gesichtet oder berechnet wird, auf den 24. April fallen.

IZRS stützt sich auf Daten aus Kairo und Mekka

Der Islamische Zentralrat betreibt aus diesem Grund in diesem Jahr kein eigentliches Ramadan-Watch Komitee. Er begnügt sich damit, am Donnerstag Abend 23.4.2020 eine Meldung über den definitiven Ramadanbeginn zu emittieren. Zudem findet am Donnerstag Abend eine Live-Sendung statt, die sich mit dem Thema detailreich beschäftigt und in deren Verlauf der Ramadan-Beginn auch definitiv angekündigt.

Daten in der Übersicht

Erste mögliche Mondsichtung Donnerstag, 23.04.2020
Erster möglicher Fastentag Freitag, 24.04.2020
Erster Fastentag gemäss Berechnung (Diyanet) Freitag, 24.04.2020
Erster möglicher Tag des Eid al-Fitrs Samstag, 23.05.2020

Koordination und Informationsfluss

Der IZRS verbreitet die Meldung bei Vorliegen jeweils live über seine Social Media Kanäle. Die Webseite ist erfahrungsgemäss aufgrund der hohen Nachfrage überlastet.

– Pressekommuniqué
– Live-Watch auf Social Media
– E-Mail / Twitter

Ende des Ramadans und Eid al-Fitr

Auch das Fest des Fastenbrechens (arab. Eid al-Fitr, türk. Bayram) findet entsprechend der Sichtung des Neumondes statt. Wie im Vorfeld des Ramadans werden auch gegen Ende des Ramadans Sichtungen durchgeführt. Je nachdem fällt das Fest dieses Jahr auf den 23. oder 24. Mai.

Bedeutung des Festes

Der Islam kennt zwei «hohe» Feiertage im Jahr. Als eigentlich «höchster» Feiertag gilt das Opferfest, jeweils am 10. Tag des islamischen Mondmonats Dhul Hijja. Es krönt gewissermassen die zur gleichen Zeit stattfindende Pilgerfahrt al-hajj und soll an Abrahams uneingeschränkten Gehorsam gegenüber Allah (swt) erinnern. Bei den Schiiten hat zudem noch das ‘Ashura-Fest am 10. Muharram eine grosse Bedeutung.

Daneben ist das Fest des Fastenbrechens je nach Auslegung ungefähr gleichbedeutend. Es wird mit einem morgendlichen Gemeinschaftsgebet begangen, dessen Verrichtung eine gemeinschaftliche Pflicht ist (fard ‘ala l-kifaya). Danach trifft man sich meist im erweiterten familiären Kreis zu einem ausgewogenen Frühstück, was das Ende der vorgeschriebenen Fastenzeit erneut symbolisiert.

Beide Feste sind ein ganz wesentlicher Bestandteil muslimischen Lebens und zwar sowohl in religiöser wie auch kultureller Hinsicht. Auch Personen, denen man die religiöse Praxis nicht ansieht, nehmen i.d.R. an diesen hohen Feierlichkeiten teil. Arbeitgebern und Lehrpersonen rät der Islamische Zentralrat einen möglichst kulanten und flexiblen Umgang angesichts der hohen Bedeutung des Festes.

Fastenzeiten

Dieses Jahr fällt der Ramadan in den Frühling, was uns europäischen Muslimen weiterhin relativ lange Fastentage beschert. Der Fastentag beginnt um ca. 05:00 Uhr und endet um 20:30 Uhr. Zudem beten viele Muslime im Ramadan das Tarawîh-Gebet. Jenes beginnt i.d.R. direkt nach dem Nachtgebet (‘isha‘) und kann gut und gerne ein bis zwei Stunden dauern.

Corona-Ramadan 

Aufgrund er Corona-Krise sind alle Moscheen bis auf weiteres geschlossen. Der IZRS ruft die Muslime auf, ihre Iftâr-Zusammenkünfte auf den engsten Familienkreis zu beschränken und die Tarawîh-Gebete im familiären Rahmen zuhause zu verrichten.

Das Tarawîh-Gebet online zu verrichten entspricht nicht der Sunnah und wird vom IZRS als bid’a eingestuft. Einerseits wäre damit nicht gewährleistet, dass der Betende geografisch hinter und nicht vor dem Imâm steht und andererseits kommt es bei Live-Übertragungen i.d.R. zu zeitlichen Verzögerungen. Ausserdem dürfen wir in Angelegenheiten der ‚ibâda (gottesdienstlichen Handlungen) keine Neuerungen zulassen.

Sport- und Schwimmaktivitäten während des Fastens

Es gibt keine Norm, die sportliche Aktivität während des Fastens explizt einschränken würde. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die langen Tage in Verbindung mit den teils bereits sommerlichen Temperaturen den Körper des Fastenenden stärker als üblich dehydrieren können.

Ausnahme vom Fasten

Das Fasten im Ramadan ist eine Individualpflicht (fard al-‘ayn) und gilt gemeinhin als vierte der fünf Säulen des Islams. Ausgenommen von dieser Pflicht sind gemäss dem Qur’an und der Prophetentradition:

– minderjährige Kinder
– Kranke
– Reisende
– Schwangere, die um ihre Gesundheit oder um die Gesundheit des Fötus fürchten
– Frauen während der Menstruation oder der Wochenbettblutung

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