24.08.2010
Bern/St. Gallen, 24.08.2010
(qi) Die interfraktionelle Ethikgruppe des St.Galler Kantonsrats traf sich kürzlich zu ihrer traditionellen jährlichen Begegnung mit ausgewählten Persönlichkeiten der grossen Religionsgemeinschaften im Kanton. Obwohl es sich um ein reguläres Treffen handelte, stand vor allem die Anfang August erlassene „Empfehlung des St.Galler Erziehungsrates, Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts das Tragen einer Kopfbedeckung zu verbieten, was faktisch einem Kopftuchverbot für muslimische Schülerinnen gleichkommt“, auf dem Programm. Das Thema habe einfach am „meisten unter den Nägeln gebrannt“.
Ethikgruppe findet Empfehlung des Erziehungsrates unnötig
„Vertreter der Schule in der Ethikgruppe unterstrichen, dass die erziehungsrätliche Empfehlung nicht nötig sei. Von kirchlicher Seite kam schliesslich der Vorschlag, von Seiten der Ethikgruppe mit dem Erziehungsrat das Gespräch zu suchen und das Anliegen zu deponieren, der Erziehungsrat möge seine Empfehlung mit den Vertretern der Muslime diskutieren.“
Quelle: SG.ch, Ethikgruppe des Kantonsrates traf sich mit Religionsvertretern.

Ab wann sollte eine Konvertitin den Ḥijāb tragen?
Der Islam lebt von Vielfalt, nicht von Einfalt
Nasīʾ erklärt: Warum der islamische Kalender rein lunar ist
Tattoo und Islam – zwischen Körper, Glaube und Gewissen
Beschneidung im Islam – religiöse Pflicht oder Empfehlung?