15.04.2010
Kommuniqué 15042010-1015
Bern, 1. Jumuda al Awwal / 15.4.2010
(qi) Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) begrüsst den Entscheid des Schaffhauser Erziehungsrates vom 7.4.2010, wonach das Tragen des Kopftuches von muslimischen Schülerinnen an öffentlichen Schulen auch in Zukunft nicht einzuschränken sei.
In der Vergangenheit erreichten uns immer wieder Meldungen über neuerlassene Verbote auf Ebene der Schulhausreglemente. Auch sind uns Fälle von Druckversuchen auf muslimische Schülerinnen seitens der Lehrerschaft bekannt.
In diesem Sinne ist der Beschluss einer, der in die richtige Richtung geht. Wir betonen mit Nachdruck, dass es sich bei der Kopftuchfrage um eine Frage der Kultusfreiheit handelt, die nicht auf Geimeinde- oder Kantonsebene verhandelt werden darf.

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