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St. Galler Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut – Das Kopftuch bleibt zulässig in der Schule
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12.01.2014

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St. Galler Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut – Das Kopftuch bleibt zulässig in der Schule

Der Islamische Zentralrat nimmt den St. Galler Kopftuchentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis. Er ist sich aber bewusst, dass er die gesellschaftliche Ablehnung des Islams nicht auf dem Rechtsweg bezwingen kann. Der Ball ist nun im Spielfeld der Behörden und der Politik, den Richterspruch auf gesellschaftlichen Respekt gegenüber den Muslimen auszuweiten.
Kommuniqué 12112014-0101 Der Islamische Zentralrat nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts. Das Gericht anerkennt, dass das Tragen eines Kopftuches auch in der Schule für praktizierende muslimische Mädchen von grosser Bedeutung ist und andererseits daraus anderen Mitmenschen keinen Nachteil erwächst, was allenfalls die Einschränkung eines verfassungsmässigen Grundrechts hätte rechtfertigen können. Schülerinnen im Kanton St. Gallen können sich bis auf weiteres gestützt auf das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Kopftuch zur Schule begeben. Dennoch herrscht heute keine Euphorie unter Muslimen. Das St. Galler Urteil ist auf rechtlicher Ebene zwar ein Erfolg für den freiheitlichen Geist der Schweizer Rechtsordnung, jedoch noch lange kein Sieg gegen die in der öffentlichen Meinung fest verankerte Ablehnung des Islams und der Muslime. Der Islamische Zentralrat befürchtet, dass nur eine Minderheit der St. Galler den Richterspruch nachvollziehen und akzeptieren kann und betont, dass es nun von Seiten der Behörden und der Politik weitere Anstrengungen braucht, um über den Buschstaben des Gesetzes hinaus, wenn schon nicht Akzeptanz, so doch den gesellschaftlichen Respekt gegenüber den Muslimen zu fördern. [EOF]


SCHLÜSSELWÖRTER

Kopftuch

Kopftuchverbot

St. Gallen

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