Bern, 05.02.2011

(qi) Journalisten, die vor Ort für das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) berichten, dürfen persönliche Überzeugungen nicht mit ihrer Kleidung zeigen. Die RTS hat einem Bericht auf ref.ch zufolge nun entsprechende Regeln erlassen. Hintergrund sei die Bewerbung einer Frau gewesen, die mit Hijab beim Radio arbeiten wollte.

Journalistinnen und Journalisten, die vor Ort recherchieren, Interviews führen, Medienkonferenzen besuchen oder am Bildschirm auftreten, dürfen demnach persönliche Überzeugungen grundsätzlich nicht mit Kleidungsstücken zeigen.

Das Regulativ beschränke sich jedoch nicht alleine auf das Religiöse. Auch politische Symbole oder Zeichen der Zugehörigkeit zu Vereinigungen sollen vom Verbot betroffen sein. RTS-Kommunikationschefin Manon Romerio bestätigte Berichte der Westschweizer Zeitungen «24 Heures» und «Tribune de Genève» vom 4. Februar.

Getragen werden dürfen dagegen Symbole wie das rote Band, das als Zeichen der Solidarität mit Aids-Kranken gilt. Es stehe für «eine Gesundheitsangelegenheit von öffentlichem Interesse», begründete dies die Sprecherin. Die RTS hätte zunächst nationale Leitlinien der SRG abwarten wollen. Deren neuer Generaldirektor Roger de Weck bezeichnete letzte Woche eine solche Kleiderregelung als Massnahme gegen den islamischen Hijab in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» als unnötig, «solange bei 6100 Beschäftigten alle Schaltjahre einmal ein Fall zu klären ist». Solange es um seltene Einzelfälle gehe, liege es an den Vorgesetzten, mit gesundem Menschenverstand zu entscheiden. Die betroffene muslimische Bewerberin bekam die Stelle beim Westschweizer Radio indes nicht, weil gemäss de Weck andere Kandidaten besser qualifiziert gewesen seien.

Quelle: Ref.ch, Westschweizer Radio und Fernsehen RTS verbietet das Tragen religiöser Symbole, 04.02.2011.

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