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Islam FAQ

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Ist es erlaubt Halâl-Fleisch auf demselben Grill neben Schweinefleisch zu grillieren?

Frage: Ist es einem Muslim erlaubt, seine Halâl-Produkte auf einem Grill, in einer Fritteuse oder Pfanne zuzubereiten, wo zuvor oder gleichzeitig Nicht-Halâl-Produkte, insb. Schweinefleisch und Alkohol zubereitet werden?

Antwort: Nein, dies ist nicht erlaubt. (harâm)

Begründung: Das Verwenden der Gefässe und Kochutensilien der Nichtmuslime ist prinzipiell erlaubt.

Davon geht die absolute Mehrheit der Fuqahâ` aufgrund der relativ dichten Beweislage aus, die sich auf die Tatsache stützten, dass der Gesandte (saws) und die Gefährten die Gefässe von Nichtmuslimen verwendeten. Beispielsweise trank der Gesandte (saws) aus Gefässen der Juden. (Imâm Ahmad 1/71 „Irwa Alghalil“ al-Albânî) In einem weiteren Beispiel wird überliefert, dass der Gesandte (saws) und die Gefährten Wasser aus Behältern der Muhsrikîn für das Wudu‘ verwendeten. (Bukhârî/ Muslim)

Allerdings gibt es dabei auch Einschränkungen, insbesondere dann, wenn die Gefässe oder Kochutensilien für die Zubereitung von Schweinefleisch oder anderer Fleischsorten genutzt werden, die jedoch nicht gemäss den islamischen Vorschriften geschlachtet und aufbereitet sind. Wenn Alkohol in den Gefässen gehalten, ausgeschenkt oder zubereitet wird, so gelten diese Einschränkungen auch.

Dann nämlich sollten diese Gefässe und Utensilien nicht verwendet werden. Muslime werden angehalten andere Gefässe und Utensilien zu verwenden. Sollte dies nicht möglich sein, so müssen die Gefässe und Utensilien immer zuerst einer Reinigung unterzogen werden.

Darauf spielt die Aussage des Gesandten (saws) als Antwort an Abî Tha‘alaba al-Khushanî an, der den Gesandten (saws) fragte: „ Oh Gesandter Allahs, ich lebe in einem Land, da gibt es einige Leute der Schrift. Können wir aus ihren Gefässen essen?“ – Er sagte: „Was deine (Frage) bezüglich der Leute der Schrift angeht, so verwendet sie (die Gefässe) nicht, wenn ihr andere findet. Findet ihr keine anderen, so wascht sie und esst daraus.“ (Bukhârî/ Muslim)

عَنْ أَبِي ثَعْلَبَةَ الْخُشَنِيِّ قَالَ : قُلْتُ : يَا نَبِيَّ اللَّهِ ، إِنَّا بِأَرْضِ قَوْمٍ مِنْ أَهْلِ الْكِتَابِ أَفَنَأْكُلُ فِي آنِيَتِهِمْ ؟ . . . قَالَ : أَمَّا مَا ذَكَرْتَ مِنْ أَهْلِ الْكِتَابِ فَإِنْ وَجَدْتُمْ غَيْرَهَا فَلا تَأْكُلُوا فِيهَا ، وَإِنْ لَمْ تَجِدُوا فَاغْسِلُوهَا وَكُلُوا فِيهَا

Ein weiteres ähnliche Hadîth ist in den Sunan des Abî Dâwûd vorzufinden. Hier wird explizit der Bezug zur Zubereitung von Schwein und Alkohol in den Gefässen hergestellt.

So erklärte al-Khattâbî in `Awn al-Ma‘bûd : „Im Prinzip verhält es sich so: Wenn man weiss, dass die Mushrikîn und andere Schwein in ihren Töpfen kochen oder Alkohol aus den Gefässen trinken, so ist deren Verwendung nicht erlaubt. Ausser man reinigt und wäscht sie gründlich.“

Imâm An-Nawawî kommentierte das Hadîth von Muslim: „Der Grund, warum wir daraus vorzüglicherweise nicht essen sollten, ist, weil diese Gefässe regelmässig für Unreines (Nadjis) verwendet werden.“

Da durch die Verwendung der gleichen Gefässe, Utensilien und Mittel bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln immer die Möglichkeit einer Kontaminierung besteht, raten wir, wenn immer möglich andere Gefässe und Utensilien zu verwenden.

Sollten keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, müssen die Gefässe und Utensilien gründlich gewaschen werden.

Halâl- Fleisch kann also nicht auf demselben Grill zubereitet werden wie Fleisch, das nicht halâl ist. Sei das nun zeitgleich oder gestaffelt, ausser man nimmt die Mühe auf sich und reinigt den Grill minutiös, so dass jede mögliche Kontaminierung ausgeschlossen werden kann, wobei es in jedem Fall mit Verweis auf das oben zitierte Hadîth besser ist, grundsätzlich einen eigenen Grill zu verwenden.

Dies gilt selbstverständlich auch für Küchenmesser, Fritteusen etc.

Wa Allahu `alam

Darf eine kranke Person das Fasten brechen?

Eine kranke Person darf das Fasten brechen, wenn das Fasten für sie gesundheitlich unerträglich ist. Leichte Gesundheitsbeschwerden wie etwa leichte Kopfschmerzen etc… dürfen aber nicht als Grund fürs Fastenbrechen herangezogen werden. Wenn das Fasten die Genesung von einer Krankheit verhindert, verzögert oder gar schädlich für die Person ist, so muss sie das Fasten brechen. Sie muss die verfehlten Tage nachholen, sobald sie gesund ist.

وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَى سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ

Allah sagt: „ (…) wer aber krank oder auf Reisen ist, soll ebenso viele andere Tage fasten“. (2:185)

Warum ist Alkohol im Islam verboten?

Der Alkoholkonsum hat eine berauschende Wirkung und demzufolge schädliche Auswirkungen auf das Individuum, Familie und Gesellschaft. Das Verbot wurde von Allah endgültig in der Sure 5, Vers 90-91 festgelegt. Auch wenn die primäre Motivation für die Durchsetzung des Verbotes der Gehorsamkeit und Unterwerfung Allahs Geboten gilt, sind die Gründe dafür einleuchtend: Durch den Alkoholkonsum vernachlässigt der Gläubige u.a. seine religiöse Pflichten, das Gedenken an Gott und die Verrichtung des Pflichtgebets etc. Weil der Alkohol von Allah verboten wurde, muss ein Muslim ihn in jeder Form vermeiden, auch nur in kleinen Mengen. Denn der Begriff «wenig» ist relativ. Für einen ist «wenig», wenn er nur ein Glässchen in der Woche trinkt, für den anderen ist eine Flasche Wein am Abend «wenig». Eine kleine Menge Alkohol führt zu einer grossen Menge, ein Glas zum anderen, bis man süchtig geworden ist. Aus diesem Grund ist die Haltung des Islams zum Alkoholverbot und dem Versperren aller Zugänge zum Alkoholtrinken eindeutig und unmissverständlich. Weil das Mass von jedem anders verstanden wird, ist das totale Verbot die beste Lösung. Der Prophet Mohammed (sas) sagte: „Das, was in großer Menge berauscht, ist auch in kleiner Menge haram (verboten)“; überliefert von Ahmad, Abou Dawud und Tirmidhi. Im Zusammenhang mit Alkohol hat der Prophet (sas) zehn Arten von Leuten verflucht: „Allah hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft und den, für den er gekauft wird.“ (Authentische Überlieferungskette – Sahih).

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