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Islam FAQ

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Ist Oralsex im Islam verboten?

Ausser der Einschränkung des Eindringens in den Anus der Frau und dem Geschlechtsverkehr während der Menstruation gibt es keine bekannten Quelltexte, welche solch eine Annahme untermauern würden. Vielmehr sind sexuelle Praktiken eben je nach Kontext und Region unterschiedlich, was nicht bedeuten muss, dass sie aus islamischer Perspektive untersagt sind.

Im Westen ist Oralsex weit verbreitet und gehört zur normalen sexuellen Praxis zwischen Mann und Frau. Zudem sollten sexuelle Bedürfnisse innerhalb der Ehe befriedigt werden, soweit jene nicht durch klare Normen verboten wurden, damit keine verborgenen Wünsche nach solchen Praktiken übrig bleiben. Aussereheliche Affären werden oft gerade durch eine allzu tabuhafte Ehebeziehung begünstigt.

Dazu noch der Hinweis, dass sowohl das männliche Sperma wie auch das weibliche Scheidensekret in der islamischen Rechtsprechung als rein kategorisiert werden. Einige Gelehrte haben jedoch darauf hingewiesen, dass beim Oralverkehr die Möglichkeit der Beimischung von kleinsten Urinmengen bestünde. Urin gilt anders als Sperma oder Scheidensekret als (najis), d.h. unrein.

Kommt ein Nikâh-Vertrag unter Ausschluss von Geschlechtsverkehr zustande?

Frage: Ist es erlaubt eine Ehe zu führen, wobei im Ehevertrag definiert wird, dass es keinen Geschlechtsverkehr geben soll, resp. erst wenn die Frau und der Mann ihr Studium abgeschlossen haben? (Ca. 3-4 Jahre ab Heirat). Die Eltern der Frau möchten dies so bestimmen und einen Schwur von beiden haben, obwohl der Mann und die Frau dies nicht wollen. Der Mann und die Frau befürchten durch dieses Hindernis in Zinâ zu fallen.

Antwort: Elhamdulillah, alles Lob gebührt Allah,

Zusammengefasst ist die Frage: Kann eine Bedingung in den Nikâh-Vertrag eingebaut werden, welche den Geschlechtsverkehr der beiden Partner ganz oder temporär verbietet?

Wenn eine entsprechende Bedingung in einem Nikâh-Vertrag ausformuliert wird, so herrscht Konsens darüber, dass dies eine ungültige Vertragsklausel ist, deren Geltung hinfällig ist.

Darüber hinaus sind sich die Gelehrten nicht einig, ob diese Bedingung gar den gesamten Nikâh-Vertrag auflöst bzw. ungültig macht.

Die Mehrheit der Shafi’iten (wenn die Bedingung von der Seite der Frau kommt) und Mâlikiten (in jedem Fall) tendieren dazu, den Vertrag und die Kondition als nichtig zu betrachten. Da diese Bedingung das Vertragsfundament in Frage stellt, wird der Vertrag sinnlos und damit hinfällig.

Die Mehrheit der Ahnâf (Hanafiten) und der Hanbaliten sehen die Kondition als hinfällig, nicht jedoch den gesamten Vertrag. Die Bedingung steht im Widerspruch zum eigentlichen Sinn der Nikâh und ist daher nichtig.

Die Tendenz ist in allen Rechtsschulen klar: Diese Bedingung ist nichtig!

Die beiden zukünftigen Partner sollten nicht auf diese Bedingung eingehen, denn der Sinn des Nikâh-Vertrages ist ja gerade die Regelung der sexuellen Beziehung zwischen Mann und Frau. Die Bedingung ist nicht im Einklang mit dem menschlichen Bedürfnis und dem Ziel eines Nikâh-Vertrages diesem Bedürfnis nachzukommen und es in den islamisch korrekten Rahmen zu setzen.

Die Eltern haben zudem kein Recht eine ähnliche Bedingung zu stellen. Die beiden betroffenen sollten ihre Eltern in Gesprächen noch einmal mit der Tatsache konfrontieren, dass diese Bedingung nicht gültig sei und sie kein Recht hätten, eine solche zu stellen.

Geht den Weg nach Allahs Vorschriften und haltet seine Grenzen ein, so werdet ihr eine Lösung finden.

Wa Llahu ‚alam wa adrâ

Annulliert Rauchen das Fasten?

Ja, das Rauchen annulliert das Fasten, da gewisse Stoffe des Tabakrauches durch den Speichel in den Magen gelangen. Zudem ist Rauchen äusserst gesundheitsschädlich und durch die absolute Mehrheit der Gelehrten als verboten beurteilt. Ramadan wäre die Gelegenheit damit aufzuhören!

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