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Der Zürcher Kantonsrat will ein Kopftuchverbot für Schülerinnen an öffentlichen Schulen. Doch das Bundesgericht hat 2013 und 2015 klare Grenzen gezogen: Während 2013 die gesetzliche Grundlage fehlte, scheiterte das Verbot 2015 trotz gesetzlicher Grundlage an der Verhältnismässigkeit. Was bedeutet das für Zürich?